Illegale Fichen

30. Juni 2010 17:53; Akt: 30.06.2010 18:11 Print

Aus bravem Bürger wird StaatsfeindAus bravem Bürger wird Staatsfeind

Wie schnell jemand in der Datenbank des Geheimdienstes landet, zeigt das Beispiel von A.L. Grundlos wurde sie plötzlich als Mitglied des Schwarzen Blocks verdächtigt.

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Der Inlandgeheimdienst hat Personen vorschnell fichiert, kritisiert ein Bericht der parlamentarischen Aufsichtsbehörde GPDel. (Symbolbild: Keystone)

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Der Inlandgeheimdienst sollte Personen registrieren, die eine Gefährdung für die Schweiz sind. Dass es in der Realität jedoch keine konkreten Hinweise braucht, damit eine Person plötzlich im Visier der Staatsschützer ist, zeigt das Beispiel der Baslerin A.L. aus dem Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel).

Die Geschichte der Fichierung von A.L. begann 1998. Damals verlangte ein benachbarter Nachrichtendienst Auskunft über zwei Personen aus Nordafrika, weil der Verdacht bestand, dass diese extremistisch-islamischen Gruppierungen angehören könnten. In den Ermittlungen über die beiden Personen tauchte auch die Telefonnummer von A. L. auf. So geriet die Frau in den Fokus des Staatsschutzes des Kantons Basel-Stadt.

Gutmütige Person ohne kriminelle Neigung

Der kantonale Staatsschutz erstellte einen detaillierten Bericht und vermerkte, dass A.L. als Fürsprecherin von Randgruppen Kontakte zu Ausländern islamischer Herkunft gehabt haben dürfte. A.L. wurde aber als gutmütige und grosszügige Person ohne jegliche kriminelle Neigung beschrieben. Dem ausländischen Nachrichtendienst wurde mitgeteilt, dass A.L. durch ihr Engagement für Personen aus Drittweltländern Kontakt zu den beiden Terrorismusverdächtigen gehabt haben könnte.

Die Frau und ihr Ehemann wurden auf Grund der gesammelten Informationen als Drittpersonen in der Fichen-Datenbank ISIS vermerkt. Drittpersonen sind keine direkte Gefährdung für den Staat, haben aber eine Verbindung zu Personen, die als mögliche Gefahr eingestuft werden. Laut der GPDel könnte beispielsweise ein Vater als Drittperson registriert werden, wenn sein Sohn im elterlichen Auto an ein Neonazi-Treffen fährt.

An Demonstration teilgenommen

Bei A.L. verschärfte sich im September 2002 der Ton in den Unterlagen. Die Frau tauchte auf einer Liste von Aktivisten auf, die an Anti-Globalisierungs-Demonstrationen teilnahmen. Auf der gleichen Liste war ein Vermerk «Anzeige wegen Landfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung» notiert. Zudem wurde ihr ISIS-Eintrag als registrierte Drittperson auf der Liste geführt.

Dem Schweizer Staatsschutz genügte dies bereits: A.L. wurde fortan nicht mehr als Drittperson sondern als «Person mit eigener Staatsschutzrelevanz» geführt. Das heisst, dass der Inlandgeheimdienst die Baslerin als potentiell gewalttätig ansah — obwohl die Anzeige gegen A.L. offenbar nie eröffnet wurde. Mehr noch: Der DAP vermerkte den Verdacht, A.L. gehöre dem Schwarzen Block an. Einen konkreten Hinweis darauf gab es nicht.

Informationen nicht geprüft

«Bereits eine oberflächliche Prüfung hätte aufzeigen müssen, dass A.L. keine Bedrohung für die innere Sicherheit der Schweiz darstellte», schreibt die GPDel in ihrem heute veröffentlichten Bericht zu dem Fall. Dass A.L. ein Mitglied des Schwarzen Blocks sein könnte, sei schon wegen des Alters und ihrem Hintergrund unwahrscheinlich.

Die Informationen, die 1998 über A. L. gesammelt wurden und sie als Person ohne kriminelle Neigung beschrieb, wurde für die Beurteilung offenbar nicht beigezogen. Vielmehr wurde sie zur staatsschutzrelevanten Person, weil innert vier Jahren zwei Meldungen des kantonalen Staatsschutzes vorlagen und eine Anzeige wegen Landfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung vorlag. Die Anzeige, dies ergaben die Untersuchungen, wurde aber offenbar nie eröffnet und somit von den Behörden offenbar auch nicht weiter verfolgt.

Erinnerung an Fichenskandal

Im System aber war A. L., die sich für Personen aus Drittweltländern engagiert und auch schon mal an einer Demonstration mitlief, eine staatsschutzrelevante Person mit «Verdacht Schwarzer Block». Diese vorschnelle Fichierung erinnert GPDel-Präsident Claude JaniakDas ParlamentClaude Janiak
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an den Fichenskandal, der 1989 aufgrund einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK-EJPD) aufflog: «Diesen Fall hätte man auch vor 20 Jahren im PUK-Bericht lesen können.»


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  • Hans Satt am 05.07.2010 10:56 Report Diesen Beitrag melden

    Wie?

    Wie ist es möglich, dass jemand Mitglied des schwarzen Blocks ist? Ein solcher existiert nämlich gar nicht. Der schwarze Block bezeichnet lediglich eine Manifestierung Vermummter auf Demos.

  • Berner Bär am 02.07.2010 15:45 Report Diesen Beitrag melden

    Was ist mit der Fichensammlung von J.F.

    Was ist mit der Fichensammlung von Herrn Jürg Frischknecht? Der Herr fichiert frischfröhlich angebliche "Rechte" und keiner der Linken regt sich auf.

  • Gianin May am 01.07.2010 16:35 Report Diesen Beitrag melden

    hallo?

    Diese nationalen und internationalen Schikanen dienen doch nur dazu, Kontrolle auszuüben. Da der Fisch i.d.R. am Kopf zu stinken beginnt, sollte man diese Massnahmen ausschliesslich auf die Führer und andere Leute mit Einfluss beschränken.