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Tierschutz
24. September 2009 12:12; Akt: 24.09.2009 17:01 Print
Bauernhöfe des Grauens und andere Gräuel
Mit 712 Tierschutzfällen sind in der Schweiz 2008 so viele Strafverfahren gemeldet worden wie nie zuvor. Es sind jedoch grosse Unterschiede zwischen den Kantonen festzustellen.
Deshalb fordert die «Stiftung für das Tier im Recht» (TIR) eine Verbesserung des Tierschutzvollzugs. Die Zunahme der Strafverfahren um 14 Prozent auf 712 Fälle sei besonders auf die aktive Strafverfolgung in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Bern, Aargau und den beiden Appenzeller Halbkantone zurückzuführen, hiess es. In vielen Kantonen lägen die Fallzahlen jedoch noch immer sehr tief.
Mit je einem einzigen Strafverfahren werde das Tierschutzrecht in den Kantonen Glarus und Wallis offenbar «wenig ernst genommen», ebenso in Nidwalden, Genf und Tessin mit je zwei sowie Uri und Zug mit je drei Verfahren. Die Gründe für die teilweise erheblichen kantonalen Vollzugsdifferenzen sieht die TIR im unterschiedlich effizienten kantonalen Instrumentarium und in der mangelnden Motivation der zuständigen Behörden, die Tierschutzdelikte nach wie vor bagatellisierten.
Die durchschnittlich verhängte Geldstrafe für vorsätzliche Tierquälereien stieg 2008 im Durchschnitt der ganzen Schweiz gegenüber dem Vorjahr von 29 auf 35 Tagessätze an. Der Bussenmittelwert für andere Tierschutzdelikte sank hingegen von 523 auf 439 Franken. In 60 Prozent der Straftaten gegen Tiere waren die Opfer Heimtiere. Mit 352 Fälle machten dabei Hunde den weitaus grössten Anteil aus.
Strengere Gerichtspraxis
Zur Verbesserung und Harmonisierung des Tierschutzvollzugs hat die TIR einen zwölf Punkte umfassenden Massnahmenkatalog aufgestellt. Darin fordert sie eine konsequente Verzeigung und Verfolgung von Tierschutzstraftaten. Für den 2008 eingeführten Straftatbestand der Tierquälerei müsse sich zudem eine strenge Gerichtspraxis entwickeln, forderte die Stiftung. Dasselbe gelte auch für das Verbot der Zoophilie.
Weiter fordert die TIR in der ganzen Schweiz Tieranwälte oder ähnliche Institutionen. Diese bestraften Tierschutzdelikte nachweislich häufiger und strenger. Der Kanton Zürich etwa, in dem bereits seit 1992 ein Tieranwalt amte, weise regelmässig nicht nur sehr hohe Fallzahlen, sondern auch überdurchschnittlich strenge Strafen aus.
(dapd)


























