Schweizer Pass ade

26. Mai 2010 13:17; Akt: 26.05.2010 20:28 Print

Bund kämpft gegen ScheinehenBund kämpft gegen Scheinehen

2009 hat das Bundesamt für Migration in 72 Fällen eine Einbürgerung zurückgezogen - so häufig wie noch nie.

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Der Fall eines Schweizer Bürgers türkischer Abstammung, dessen Ausbürgerung das Bundesverwaltungsgericht jüngst bestätigt hat, ist ein Paradebeispiel: 1982 heiratete er eine Schweizerin, mit der er ein Kind hatte. 2003 wurde er deshalb eingebürgert. Nur: Während seiner Ehe kehrte er regelmässig in die Türkei zurück, wo seine Zweitfrau wartete, mit der er im Laufe der Jahre zwei Töchter zeugte. 2008 kam das Bundesamt für Migration dahinter und zog seinen Pass ein.

Gemäss einem Artikel in der heutigen «Aargauer Zeitung» häufen sich solche Bestrafungen. Entzog das Bundesamt für Migration im Jahr 2000 lediglich in acht Fällen Neubürgern den roten Pass, gab es im vergangenen Jahr bereits 72 Ausbürgerungen. Gemäss dem Bericht ist das ein neuer Rekord.

In den meisten Fällen handle es sich dabei um Scheinehen, die aufgedeckt wurden. In diesen Fällen nutzen Einbürgerungswillige das Recht aus, dass man nach drei Jahren Ehe mit einer Schweizerin und fünf Jahren Aufenthalt im Land erleichtert eingebürgert wird. Ein weiterer Grund, wieso Neubürgern der Pass wieder entzogen werden könne, seien verschwiegene Vorstrafen, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Besserer Informationsaustausch

Hinter diesem Anstieg stecke keine absichtliche Verschärfung der Praxis, so das Bundesamt für Migration. Sprecherin Marie Avet sagt gegenüber 20 Minuten Online: «Die erleichterte Einbürgerung für Ehegatten gibt es erst seit 1992 und hat stetig zugenommen.» Da die Verfahren gegen fehlbare Neubürger zudem oft Jahre dauern, sei es erst in den letzten Jahren zum Anstieg der Ausbürgerungen gekommen.

Ein weiterer Faktor sei das neue Ausländergesetz von 2008, welches den Informationsfluss zwischen den Behörden erleichtere: «Neu können uns die Zivilstandsämter informieren, wenn sie Hinweise auf Scheinehen haben», so Avet.

Seit 2006 habe sich die jährliche Zahl der Ausbürgerungen bei 50 bis 70 Fällen bei rund 10 000 erleichterten Einbürgerungen eingependelt. «Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl der Ausbürgerungen in den kommenden Jahren weiter in diesem Rahmen bewegen wird.»

Laut Marie Avet erhalten die Betroffenen nach der Ausbürgerung den vorherigen Status zurück.

Wie die SDA schreibt, erhielt das Bundesamt für Migration im vergangenen Jahr 152 neue Dossiers, bei denen Unregelmässigkeiten vermutet wurden. Dabei handle es sich um den Verdacht auf Schein-Ehen, falsche Angaben oder auf das Verschweigen wichtiger Tatsachen. Um fehlbare Neubürger künftig besser zur Rechenschaft ziehen zu können, hat das Parlament die Probezeit, während der die neue Staatsbügerschaft wieder annulliert werden kann, ab 2011 von fünf auf acht Jahre verlängert.

(job)

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  • alles ist möglich am 31.08.2010 14:30 Report Diesen Beitrag melden

    Wer mit wem,

    Es gibt auch Moslems, welche in registrierter Partnerschaft mit einem Mann hier leben und in ihrem Heimatland mit einer Frau verheiratet sind. Flexibiltät ist das Zauberwort der Zeit und jeder Weg ist. Unsere Administration kann die wahren Verhältnisse von Einbürgerungswilligen nicht 100% prüfen, da in vielen Ländern ein Dokument eine reine Frage des Geldes ist.

  • rosemarie bölle am 30.05.2010 17:27 Report Diesen Beitrag melden

    reicht das ihn zu melden

    Hallo ich habe eine frage wenn man ein verdacht hat das jemanden mit eine schweizerin geheiratet hat und dann er bewilligung bekommen hat,und dan die schweizerin verlassen hat und nachher scheidung angereicht hat,jetzt ist er in kosovo verlobt und sobald er geschieden ist heiratet er die kosovoallbanerin und dann bringt er sie in der schweiz,meint ihr es könnte reichen ihn zu meklden damit er wieder nach kosovo gehen kann und aufenthaltsbewilligung weggenommen wird,das hat er mir selbst erzählt das er mit die schweizerin geheiratet hat um in die schweiz bleiben zu können.

  • Schweizer am 27.05.2010 12:35 Report Diesen Beitrag melden

    Wie wäre das!?

    Schweizer Pass auf Bewährung; Jede und jeder aus dem Ausland stammende Person, die sich einbürgern lassen will, kriegt den roten Pass nur auf Bewährung! Wenn sich der/die Eingebürgerte einen Fehltritt erlaubt, "TSCHÜSS", zurück wo du herkommst!?

    • Eidgenosse am 10.06.2010 13:40 Report Diesen Beitrag melden

      auch

      für Schweizer, bitte..

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