Fertig lustig

30. April 2010 16:55; Akt: 02.05.2010 00:24 Print

Das müssen Sie übers Rauchverbot wissenDas müssen Sie übers Rauchverbot wissen

von Fabienne Riklin - Seit dem 1. Mai gilt für die meisten Restaurants und Bars in der ganzen Schweiz ein Rauchverbot. 20 Minuten Online beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Ab Samstag gilt es ernst: Raucher müssen draussen ihr Geschäft verrichten. (Bild: Keystone)

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Seit dem 1. Mai, Punkt 00.00 Uhr, hat es sich ausgequalmt. Ab dann gilt laut Bundesrecht in der ganzen Schweiz ein Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Einzelne Kantone haben das nationale Gesetz gar noch verschärft. 20 Minuten Online hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was droht Rauchern, die trotz Verbot in Beizen rauchen?
Gäste, die erwischt werden, müssen von Kanton zu Kanton unterschiedlich viel zahlen. In Zürich werden Bussen von 80 Franken verteilt, ebenso in Basel. In Bern hingegen kommen Raucher mit 40 Franken davon. Teurer wird es jedoch für den Wirt. Bis zu 1000 Franken muss dieser bei happigen Vergehen hinblättern, etwa wenn sein Fumoir eine ungenügende Lüftung hat. In Wiederholungsfällen droht den Wirten gar der Patententzug.

Wird es heute Nacht bei der Einführung des Verbots Razzien geben?
Grosskontrollen sind keine vorgesehen. «Die Polizei rückt nur auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung aus oder handelt, wenn sie selber einen Verstoss feststellt», sagte Judith Hödl, Sprecherin der Stadtpolizei Zürich, gegenüber 20 Minuten Online. So handhabt es auch die Luzerner Polizei.

Wie geht die Polizei künftig vor?
In der Anfangsphase des Verbots werden die Polizisten vermehrt Gastrobetriebe kontrollieren. Künftig werden die Polizisten aber bei normalen wirtschaftspolizeilichen Kontrollen überprüfen, ob sich Gäste und Wirte ans Rauchverbot halten. Im Kanton Bern, wo das Verbot seit dem 1. Juli 2009 gilt, sind bis anhin erst elf Wirte und vier Raucher gebüsst worden.

Dürfen eigentlich noch Wasserpfeifen geraucht werden?
Nein. Das Bundesgericht hat in einem Fall aus dem Kanton Bern entschieden, dass ein Rauchverbot auch für eine Shisha-Bar verhältnismässig sei.

Welche Alternativen zum Rauchverbot gibt es?
Im Freien, in den eigenen vier Wänden oder in einem gesetzeskonformen Fumoir zu rauchen. In Kantonen, die das Bundesgesetz nicht verschärft haben, können zudem Kleinbetriebe unter 80 Quadratmeter ein Gesuch für einen Raucherbetrieb einreichen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, einen Privatclub zu gründen. Die gesetzlichen Anforderungen sind jedoch hoch. So darf beispielsweise nicht mehr als eine Person in einem solchen Klub Mitglieder bedienen und der Klub darf nicht öffentlich zugänglich sein. Im Kanton Baselstadt nützt diese Grauzone der Verein Fümoar aus. Seit dem 1. April gilt dort zwar ein Rauchverbot, doch für zehn Franken erhalten künftige Mitglieder des Vereins Fümoar einen Mitgliederausweis und verzichten damit auf den Schutz vor dem Passivrauchen. 105 Beizen haben sich dem Verein angeschlossen und lassen Mitglieder rauchen.

Welche Regelung gilt in Hotels?
Das Rauchverbot gilt auch in Hotels. Das Bundesrecht erlaubt eine Ausnahme in Hotelzimmern: Hier darf weiterhin geraucht werden, wenn der Betreiber dies vorsieht.

Können Wirte für ihre frierenden Gäste Heizpilze aufstellen?
Dies ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Der Zürcher Regierungsrat macht sich zwar dafür stark, dass pro Gastrobetrieb künftig ein Heizpilz aufgestellt werden kann. In den Städten Zürich und Winterthur gilt jedoch auf öffentlichem Grund heute schon ein striktes Verbot. Auf Bundesebene hat sich der Nationalrat in der Frühjahrssession gegen ein generelles Heizpilz-Verbot ausgesprochen.