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Scheidungsrecht
28. Januar 2009 10:41; Akt: 28.01.2009 10:50 Print
Gemeinsames Sorgerecht soll die Regel werden
Bei Scheidungen erhielt bisher in der Regel die Frau das Sorgerecht für die Kinder. Das will der Bundesrat jetzt ändern.
Er will mit dieser Revision des Zivilgesetzbuchs die Grundlage dafür schaffen, damit Kinder auch nach der Trennung der Eltern optimale Voraussetzungen haben.
Damit das gemeinsame Sorgerecht möglichst reibungslos ausgeübt werden kann, müssen die Eltern dem Gericht bei der Scheidung ihre Anträge bezüglich Betreuung und Unterhalt unterbreiten. Das Gericht kann jedoch auch entscheiden, die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu übertragen, wenn dies im Wohl des Kindes ist.
Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, sieht der Bundesrat für den Fall einer Trennung unterschiedliche Varianten vor. Hat der Vater das Kind anerkannt, ist wie bei Eheleuten das gemeinsame Sorgerecht die Regel.
Liegt jedoch ein Vaterschaftsurteil vor, verbleibt die elterliche Sorge nach der Trennung bei der Mutter. Der Vater kann jedoch vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
(sda)

























