Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Initiative
28. August 2010 22:39; Akt: 29.08.2010 00:04 Print
Schweizer sollen nicht über alles abstimmen
Über Menschenrechte soll das Volk nicht abstimmen dürfen, findet der Club Helvétique. Eine Initiative soll Volksinitiativen, die Menschenrechte verletzen, den Garaus machen.
Nach der Lancierung der Todesstrafe-Initiative ist die Diskussion um höhere Hürden für Volksinitiativen erneut aufgeflammt.
Infografik Die Lage der MenschenrechteDer prominent besetzte Club und seine Verbündeten stellen jetzt erneut die Lancierung einer Volksinitiative in Aussicht, die das Verhältnis zwischen Menschenrechten und direkter Demokratie in der Verfassung regeln soll.
Club Helvétique hat «breite Basis» gefunden
Das Grundanliegen der Initianten: Die Schweizer Stimmbürger sollen nicht über Initiativen abstimmen, welche die Grundprinzipien des Rechtsstaats und die unantastbaren Menschenrechte verletzen.
Den Initianten ist es jetzt nach eigenen Angaben gelungen, ihr Vorhaben auf eine breite Basis zu stellen. Verbündete sind unter anderem die Organisationen Amnesty International Schweiz und die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz. Aber auch bürgerliche Politiker bekunden Sympathien für das Anliegen.
Menschenrecht und Völkerrecht
Heute ist für das Ungültigerklären einer Volksinitiative ein Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht nötig, doch die Europäische Menschenrechtskonvention gehört beispielsweise nicht dazu.
Die kürzlich geborene und gleich wieder beerdigte Idee, die Todesstrafe in der Schweiz wieder einzuführen, hätte etwa gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, welche die Schweiz ratifiziert hat.
Thema beschäftigt auch den Bundesrat
Auch der Bunderat beschäftigt sich mit dem Thema: «Für den Bundesrat stellt sich die Frage, ob Volksinitiativen nicht strengeren Gültigkeitsvoraussetzungen unterworfen werden sollten», sagte Justizministerin Widmer-Schlumpf in der Zeitung «Sonntag».
Der Bundesrat habe deshalb am 9. März das Justiz- und das Aussendepartement sowie die Bundeskanzlei beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten zu verfassen, wie Widersprüche zwischen Initiativrecht und Völkerrecht vermieden werden könnten.
(ast)


























