Tierversuche

13. Oktober 2009 17:14; Akt: 13.10.2009 17:27 Print

Schlappe für Uni und ETH ZürichSchlappe für Uni und ETH Zürich

Das Bundesgericht hat entschieden: Zwei Versuche von ETH und Universität Zürich mit Affen sind zu Recht verboten worden. Tierschutzorganisationen loben den Entscheid, die Hochschulen fürchten Folgen für den Forschungsplatz.

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Das Bundesgericht wies Beschwerden gegen das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ab, das die unverhältnismässige Belastung der Tiere bejaht hatte. Im konkreten Fall ging es um zwei Versuche mit Rhesusaffen am gemeinsamen Institut für Neuroinformatik von ETH und Universität Zürich (UZH). Die ursprünglich erteilten Bewilligungen waren im Februar 2007 von der kantonalen Gesundheitsdirektion aufgehoben worden. Und zwar nach einem Rekurs der kantonalen Tierversuchskommission, die erstmals die Würde des Tiers als Argument gegen die vom Veterinäramt bewilligten Versuche und auch eine unverhältnimässige Belastung der Versuchstiere ins Feld geführt hatte. Die beiden Hochschulen unterlagen in der Folge mit ihren Beschwerden vor dem Zürcher Verwaltungsgericht, das der Beurteilung der Tierversuchskommission folgte.

Enttäuschte Hochschulen

Die beiden Hochschulen verloren nun auch vor Bundesgericht. Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteilsdispositiv wurden ihre Beschwerden vollumfänglich abgewiesen. Sie reagierten enttäuscht. «Wir sind nun gespannt auf die Begründung aus Lausanne, aber unabhängig davon ist zu befürchten, dass dieser Entscheid negative Auswirkungen auf die Stellung des Forschungsplatzes Zürich haben wird», werden ETH-Präsident Ralph Eichler und UZH-Prorektor Heini Murer in einer Mitteilung zitiert.

Bereits im Zusammenhang mit den Verwaltungsgerichtsentscheid hatten die beiden Hochschulen die Befürchtung geäussert, dass eine derart restriktive Bewilligungspraxis einem faktischen Verbot des Einsatzes von Primaten in der Grundlagenforschung gleichkäme. Das Verwaltungsgericht habe zwar anerkannt, dass Tierversuche zur Gewinnung von wissenschaftlichem Wissen explizit zulässig seien, wolle aber im Unterschied zur bisherigen Praxis Primaten-Versuche nur noch dann erlauben, wenn sie von Anfang an einen erkennbaren praktischen Nutzen aufwiesen. Ausserdem müsse dieser praktische Nutzen aus Erkenntnissen abgeleitet werden, die innerhalb der Bewilligungsdauer von maximal drei Jahren zu erzielen seien, wurde damals kritisiert.

«Meilenstein für den Tierschutz»

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und die Organisation Animalfree Research begrüssten am Dienstag das Urteil aus Lausanne als «Meilenstein für den Tierschutz». Erstmals überhaupt seien damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert worden, hält TIR fest. Ob dies einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis bedeute, bleibe aber abzuwarten. Die Hoffnung steige aber, dass der Schutz und die Würde der Tiere in der Güterabwägung für Tierversuche fortan generell stärker beachtet würden.

(dapd)