Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
06. Dezember 2007 23:30; Akt: 24.12.2007 08:44 Print
Dignitas will Todestrunk rezeptfrei verabreichen
Der Sterbehilfe-Todestrunk ist in der Schweiz rezeptpflichtig. Menschenrechtswidrig sei das, findet Dignitas – deshalb soll jetzt der Europäische Gerichtshof in Strassburg einschreiten.
- Was meinen Sie?
-
Dignitas
15 Gramm Natrium-Pentobarbital (NaP): Mit diesem Todestrunk begleitet die umstrittene Sterbehilfeorganisation Dignitas ihre Klienten in den Tod. Das Medikament ist rezeptpflichtig, für die Verschreibung bekommen Dignitas-Ärzte 500 Franken (siehe Box). Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli möchte auch psychisch Kranke in den Tod begleiten. Doch die Psychiater spuren nicht: Sie weigern sich, den Todeswunsch mit Gutachten zu belegen. Und ohne Gutachten kein NaP-Rezept.
Todestrunk Natrium-Pentobarbital.
Sterben kostet 10000 Fr.
10000 Franken: So viel kostet das Sterben mit Dignitas – Anreise und weitere Spesen nicht eingerechnet. In seiner Londoner Rede schlüsselt Ludwig A. Minelli auch die Kosten einer Sterbebegleitung auf: 3000 Franken kosten die Vorabklärungen, gleich viel wie die eigentliche Begleitung. Dazu kommen 1500 Franken für Auslagen gegenüber Behörden, 500 Franken für den Arzt und rund 2000 für die Umtriebe mit dem Bestattungsamt.
Letztes Jahr gelangte ein psychisch schwer kranker Mann (54) ans Bundesgericht: Die NaP-Rezeptpflicht verletze seine Menschenrechte. Er blitzte ab – jetzt soll der Fall offenbar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg beurteilt werden; dies kündigte Minelli am Wochenende in einer Rede vor dem britischen Sterbeclub «Friends at the End» an. «Wir fordern, dass Sterbehilfeorganisationen das Medikament selber abgeben dürfen – solange es nicht möglich ist, ein Rezept zu erhalten.» Zurück in Zürich wollte Minelli keine Stellung nehmen: «Wir bitten, von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen», teilt er per E-Mail mit.
Adrian Schulthess

























