06. Dezember 2007 23:30; Akt: 24.12.2007 08:44 Print

Dignitas will Todestrunk rezeptfrei verabreichenDignitas will Todestrunk rezeptfrei verabreichen

Der Sterbehilfe-Todestrunk ist in der Schweiz rezeptpflichtig. Menschenrechtswidrig sei das, findet Dignitas – deshalb soll jetzt der Europäische Gerichtshof in Strassburg einschreiten.

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15 Gramm Natrium-Pentobarbital (NaP): Mit diesem Todestrunk begleitet die umstrittene Sterbehilfeorganisation Dignitas ihre Klienten in den Tod. Das Medikament ist rezeptpflichtig, für die Verschreibung bekommen Dignitas-Ärzte 500 Franken (siehe Box). Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli möchte auch psychisch Kranke in den Tod begleiten. Doch die Psychiater spuren nicht: Sie weigern sich, den Todeswunsch mit Gutachten zu belegen. Und ohne Gutachten kein NaP-Rezept.

Letztes Jahr gelangte ein psychisch schwer kranker Mann (54) ans Bundesgericht: Die NaP-Rezeptpflicht verletze seine Menschenrechte. Er blitzte ab – jetzt soll der Fall offenbar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg beurteilt werden; dies kündigte Minelli am Wochenende in einer Rede vor dem britischen Sterbeclub «Friends at the End» an. «Wir fordern, dass Sterbehilfeorganisationen das Medikament selber abgeben dürfen – solange es nicht möglich ist, ein Rezept zu erhalten.» Zurück in Zürich wollte Minelli keine Stellung nehmen: «Wir bitten, von weiteren Anfragen Abstand zu nehmen», teilt er per E-Mail mit.

Adrian Schulthess