Polizeigewalt

17. April 2009 15:51; Akt: 17.04.2009 16:29 Print

Zwei «Luchse» sollen Amt missbraucht habenZwei «Luchse» sollen Amt missbraucht haben

Die umstrittene Verhaftungsaktion von zwei Unschuldigen in Arth im Kanton Schwyz im Juni 2005 geht in die nächste Runde: Zwei Mitglieder der Sondereinheit «Luchs» werden des Amtsmissbrauchs beschuldigt.

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Dem Leiter der Interventionseinheit der Luzerner Kantonspolizei und seinem Stellvertreter wird vorgeworfen, den beiden festgenommenen Autoinsassen die Handschellen und Augenbinden nicht sofort abgenommen zu haben. Dies als festgestanden habe, dass sie mit der gesuchten Person nicht identisch waren. Die ergänzende Strafuntersuchung war am Donnerstag vorläufig abgeschlossen worden.

Amtsmissbrauch oder nicht?

Das Strafgericht wird
nun entscheiden müssen, ob ein Amtsmissbrauch vorliegt. Zunächst haben die Verfahrensparteien aber eine Frist, um eine Ergänzung der Untersuchung zu beantragen. Nach dem definitiven Untersuchungsabschluss wird die Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung entscheiden.

Zwei Unschuldige verhaftet

Die beiden unbeteiligten Männer waren am vergangenen 5. Juni in Arth bei einer polizeilichen Fahndungsaktion gegen einen international gesuchten Verbrecher in einem Auto angehalten und von Polizisten der Einheit «Luchs» der Luzerner Kantonspolizei verhaftet worden. Als sich herausstellte, dass es sich bei keinem der beiden um den Gesuchten handelte, wurden sie der Schwyzer Kantonspolizei übergeben. Diese überprüfte die Festgenommenen und entliess sie vor Ort. Sie begaben sich anschliessend in ärztliche Behandlung und waren vorübergehend hospitalisiert. Über ihren Rechtsvertreter liessen sie Strafanzeige erstatten wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben und wegen Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit. Eine gegen die involvierten Polizisten eröffnete Strafuntersuchung war 2007 teilweise eingestellt worden. Das Schwyzer Kantonsgericht hob im Dezember desselben Jahres die Verfahrenseinstellung auf.

Video wurde manipuliert

Bei den Ermittlungen war auch der Präsident der Konferenz der Schweizerischen Polizeikommandanten und Luzerner Polizeikommandant Beat Hensler ins Visier der Justiz geraten. So fehlte bei einer Videoaufnahme der Verhaftungsaktion offenbar eine Sequenz. Hensler wurde in der Folge von einem Gremium des Luzerner Kantonsrates befragt. Dieses ortete keine Hinweise, dass das Parlament bewusst unvollständig und falsch informiert worden war.

(dapd)