Todespfleger

19. März 2010 16:21; Akt: 19.03.2010 16:31 Print

Luzern zahlt freiwillige EntschädigungLuzern zahlt freiwillige Entschädigung

Die Stadt Luzern hat neun Jahre nach der Tötungsserie in einem Altersheim freiwillige Entschädigungen bezahlt.

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Der sogenannte Todespfleger, rechts, sitzt neben Staatsanwalt Horst Schmitt, am 2. Februar 2006 vor dem Luzerner Obergericht. (Bild: Keystone/Linda Graedel)

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Rechtlich abgeschlossen wurde der Fall 2008 mit dem Freispruch des ehemaligen Heimarztes des Betagtenzentrums Eichhof durch das Obergericht. In Zusammenarbeit mit der Haftpflichtversicherung wurde danach die Frage möglicher Entschädigungszahlungen abgeklärt, wie die Sozialdirektion am Freitag mitteilte.

Mehrheit verzichtet auf Entschädigung

In sechs von neun Fällen verzichteten die Betroffenen auf Entschädigungen. In zwei Fällen wurde je 10 000 Franken ausbezahlt. In einem letzten Fall zahlte die Versicherung laut Communiqué aus freien Stücken 27 000 Franken, dies nachdem bereits die Opferhilfe des Kantons Luzern gestützt auf einen Entscheid des Kriminalgerichtes 43 000 Franken an Entschädigungen bezahlt hat.

22 Personen getötet

Der «Todespfleger» hatte zwischen 1995 und 2001 insgesamt 22 Personen getötet, davon 9 im Luzerner Betagtenzentrum Eichhof. Der Sohn des letzten Opfers warf dem Heimarzt vor, dass der Tod seiner Mutter hätte verhindert werden können, wenn er früher reagiert hätte.

(sda)