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Sondereinheit «Luchs»
20. Januar 2012 15:51; Akt: 20.01.2012 16:40 Print
Beide Luzerner Polizisten freigesprochen
Wegen Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung mussten sich zwei Luzerner Polizisten vor Gericht verantworten. Sie hatten vor knapp sieben Jahren zwei Unschuldige aus ihrem Fahrzeug gezerrt und verhaftet.
Die Supercops der Schweiz.
Das Schwyzer Strafgericht hat zwei Luzerner Polizisten der Sondereinheit «Luchs» von Schuld und Strafe freigesprochen. Diese hatten im Juni 2005 in Oberarth SZ zwei Unschuldige festgenommen, die sie irrtümlich für international gesuchte Schwerverbrecher hielten.
Das Schwyzer Strafgericht folgte laut einer Medienmitteilung vom Freitag dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch für die beiden 59- und 52-jährigen Polizisten. Die Anklage dagegen hatte bedingte Bussen und Geldstrafen wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung für den Einsatzleiter und seinen Stellvertreter gefordert.
Der Fall hatte sich in der Nacht auf den 5. Juni 2005 ereignet. Die Polizei hatte eine Information erhalten, dass sich im Kanton Schwyz ein international gesuchter Schwerverbrecher aufhalte, der bei einer Verhaftung mutmasslich sogleich von der Schusswaffe Gebrauch machen werde. Diese Information erwies sich im Nachhinein als falsch.
Opfer klagen über Misshandlung
Irrtümlich verfolgten die «Luchse» in Zivilfahrzeugen zwei unschuldige Serben im Alter von 17 und 22 Jahren. Diese versuchten vorerst zu flüchten. Als sie festgenommen wurden, legten ihnen die Polizisten Augenbinden und Handfesseln an.
Die Opfer klagten danach, sie seien geschlagen und misshandelt worden. Dabei hätten sie Prellungen, Quetschungen und andere Verletzungen erlitten, die einen Spitalaufenthalt von mehreren Tagen nötig gemacht hätten. Laut ihren Anwälten leiden sie bis heute an psychischen Problemen und sind auch in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.
Obwohl sich rasch gezeigt habe, dass Unschuldige gestellt worden seien, habe es zu lange gedauert, bis sie freigelassen worden seien, warf der Oberstaatsanwalt den Polizisten vor. Nach Ansicht der Verteidiger haben sich die Polizisten aber angemessen, mit hoher Professionalität und im Rahmen der Amtspflichten verhalten.
Vorgehen nicht unverhältnismässig
Auch das Strafgericht kommt nun zum Schluss, dass das Vorgehen der Polizisten nicht unverhältnismässig war. Die anfängliche Flucht der Opfer, so heisst es in der Kurzbegründung des Urteils, möge aus deren Sicht verständlich erscheinen. Für die Polizeikräfte habe sich dagegen eine erhebliche Fluchtgefahr manifestiert.
Die Verwendung von Handschellen sei ein übliches Sicherungsmittel, und das Anlegen von Augenbinden erscheine im gegebenen Zusammenhang für eine gewisse Zeit als zulässig, heisst es weiter. Damit entfielen sowohl der Tatbestand des Amtsmissbrauchs als auch jener der Freiheitsberaubung.
Zur Frage der Unterlassung der Nothilfe liegen laut Gericht widersprüchliche Aussagen vor. Mit den teils widersprüchlichen Aussagen kann aber laut Urteil kein gegenteiliger Nachweis geführt werden. - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(sda)
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Alle 38 Kommentare





























Einmal ein gutes Urteil
Das ist ein gutes Urteil. Die Polizei hat alles richtig gemacht. Wer wiederstand leistet, muss damit rechnen, das die Polizei sich mit angemessenen Mitteln durchsetzt. Das die zwei Serben nicht mehr Arbeiten wollen, zeigt ganz klar, für was sie in die CH gekommen sind. Ausserdem ist gegen einen der Beiden ein Verfahren hängig wegen IV-Betrug! Mit diesem Urteil wurde die Arbeit der Polizei gewürdigt, denn von den linken wird diese ja immer mehr erschwert.
Die Leute, welche immer wieder...
schlecht über die Polizei reden, sich wegen einem angeblichen Polizeistaat beschweren oder immer sofort von Polizeigewalt sprechen, sind meistens die, die wegen jeder Kleinigkeit der Polizei telefonieren. Also hört endlich auf, auf diesem hohem Niveau sich über die Polizei in der Schweiz zu beschweren. Ihr habt ja keine Ahnung, wie es in anderen Teilen der Welt abgeht. Wenn in einem Staat die Polizei sich tausendmal überlegen muss was sie tut, ohne selber in Schwierigkeiten zu geraten, dann ist es in der Schweiz.
warum fliehen
Die zwei Serben hätten ja nicht versuchen müssen zu fliehen dann wäre alles vielleicht anders gekommen, und vielleicht sind die vorher schon psychisch angeschlagen gewesen, und arbeiten können die natürlich nicht mehr. Sind wir doch froh dass wir unsere Polizei haben, die doch oft für unsere Sicherheit sorgt. Aber ich denke alle die nicht so ein reines Gewissen haben ziehen jetzt wieder gerne über die Polizei her.
Wie bitte?
Sie hatten vermutlich noch nie mit der Luzerner Polizei zu tun, sonst würden Sie dies sicher nicht schreiben. Was ich als pflichtbewusster rechtschaffener Bürger schon alles mit dieser rotgrünen Truppe erleben musste, würde Ihnen wohl die Haare zu Berge stehen lassen ... PS: Ich habe ein sehr reines Gewissen!
warum fliehen?
Ist doch klar dass sie fliehen. Ich würde auch fliehen, wenn plötlich 10 Vermumte, die nicht als Polizisten zu erkennen waren mit gezogenen Waffen und schreiend auf mich zu rennen würden.