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Zug
18. Juli 2010 21:10; Akt: 18.07.2010 21:10 Print
Keine gratis Religionsstunden mehr
Kinder von konfessionslosen Eltern sollen in Zug nicht mehr kostenlos den reformierten Religionsunterricht besuchen dürfen.
Die reformierte Kirche verlangt ab dem neuen Schuljahr einen Solidaritätsbeitrag zwischen 100 und 400 Franken pro Familie und Jahr. Das sei eine Reaktion darauf, dass «tendenziell immer mehr konfessionslose Kinder den Religionsunterricht besuchen», sagt Kirchenrätin Susan Staub gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag».
Mit dieser Massnahme sollen keine Kinder aus dem Religionsunterricht verbannt werden, sondern soll nur darauf aufmerksam gemacht werden, dass dieser von der Kirche finanziert wird. In der Schweiz treten jedes Jahr rund 20 000 Evangelische aus der Kirche aus.
(MER)
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Alle 9 Kommentare





























Man sollte endlich mal die
Kirchensteuern für juristische Personen abschaffen! Wenn es darum geht, Geld einzukassieren, sind die Kirchen nicht zimperlig - was sie bekommen, stecken sie ein, auch wenn es von Un- oder Andersgläubigen stammt. Wenn es dann um Religionsunterricht für ein paar Kinder geht, sind sie aber plötzlich kleinlich und wollen noch mehr Geld. Wenn sich die Kirchen damit begnügen würden, nur von ihren Anhängern Geld anzunehmen, wäre das mit dem Religionsunterricht in Ordnung, solange aber auch konfessionslose die Kirchen mitfinanzieren, ist es unfair.
Kostenfrei gebt
Die Kirchen behaupten doch, ihren Glauben nach der Bibel auszurichten und Nachfolger Christi zu sein. Als Jesus Christus Predigtdienst-Anweisungen für seine Jünger gab, hielt er es für angebracht zu sagen: "...kostenfrei habt ihr empfangen, kostenfrei gebt." (Matthäus 10:8) Wäre es von Vorteil, wenn die reformierte Kirche diesen Hinweis umsetzen würde?
Gemeinnützigkeit?
Dagegen ist einzuwenden, dass Konfessionsfreie in der Regel bereits mit ihren allgemeinen Steuern Beiträge an die "Landeskirchen" leisten. So findet der Unterricht z.B. in staatlichen - allgemein finanzierten - Räumen statt und hilft der Staat den Kirchen beim Einzug der Kirchensteuern. Im Kanton Zug bezahlen auch juristische Personen Kirchensteuer. In der Diskussion um die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen werden von den Kirchen regelmässig ihre "Leistungen für die Allgemeinheit" herausgestrichen. Verlangt die Kirche Gebühren, ist sie nicht mehr gemeinnützig!