Messerstecherin

10. Februar 2012 18:33; Akt: 10.02.2012 19:44 Print

«Ich bin bloss ausgerutscht»«Ich bin bloss ausgerutscht»

von Attila Szenogrady - Weil sie von ihrem Freund mit einem Stück Pizza beworfen wurde, hat sie ihm ein Messer in den Rücken gerammt. Am Freitag machte die junge Zürcherin vergeblich einen Unfall geltend und wurde in eine stationäre Therapie eingewiesen.

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Das Beziehungsdrama ereignete sich am 21. November 2010 in einer Wohnung in Zürich-Wiedikon. Ein junges Paar stritt sich den ganzen Tag herum, bis beim Abendessen die Situation eskalierte. Dabei bewarf der junge Mann seine Freundin plötzlich mit einem Stück Pizza. Worauf sie ihm sogleich eine Ohrfeige verpasste.

Nun hatte der Freund genug und wollte die Wohnung verlassen. Er begab sich ins Treppenhaus, wohin ihm seine aufgebrachte Partnerin auf den Fuss folgte. Sie war mit einem Klappmesser bewaffnet und rammte die Waffe von hinten in den Rücken ihres Liebhabers. Nachdem dieser schwer verletzt zusammengebrochen war, alarmierte die Beschuldigte eine Nachbarin, worauf kurz darauf die Polizei am Tatort eintraf. Das Opfer überlebte den Anschlag.

Vorsatz bestritten

Am Freitag musste sich die in Sri Lanka geborene Frau wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die heute 19-jährige, kleinwüchsige Schweizerin hinterliess den erstaunlich jungen Eindruck einer Primarschülerin. Doch der Schein einer harmlosen Person trog. So hatte sie bereits im Frühjahr 2009 ihrem Partner mit einem Dolch in den Rücken gestochen. Wofür sie am Bezirksgericht Hinwil wegen Körperverletzung verurteilt wurde.

Nun stellte sie jeglichen Vorsatz in Abrede und machte einen Unfall geltend. «Ich bin bloss ausgerutscht und habe ihn aus Versehen am Rücken getroffen», sagte sie aus.

Schon während der Untersuchung hatte sie bei drei Einvernahmen erklärt, dass sie den Geschädigten bloss habe umarmen wollten. Dabei sei es zum zufälligen Unglück gekommen.

Stationäre Massnahme

Vor Gericht kam heraus, dass die Beschuldigte psychisch krank ist und unter einer Borderline-Störung leidet. Deshalb waren sich alle Parteien einig, dass eine langjährige Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben sei.

Beim Schuldpunkt schloss das Gericht einen Unfall aus. Einerseits wegen einer ersten Aussage der Beschuldigten bei der Polizei. Dort hatte sie noch zugegeben, dass sie das Opfer niedergestochen hatte. Dies bestätigte auch ein WG-Partner, der mit der Täterin zusammengelebt hatte.

Das Gericht sprach wegen vorsätzlichen Tötungsversuchs eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren aus, schob aber den Strafvollzug antragsgemäss zugunsten einer stationären Psychotherapie auf. Damit hatte sich auch die Beschuldigte einverstanden erklärt. Sie ist heute nicht mehr mit dem Geschädigten zusammen.