Zürich

19. November 2008 21:04; Akt: 19.11.2008 21:06 Print

Überarbeitete Hooligan-Datenbank bewilligtÜberarbeitete Hooligan-Datenbank bewilligt

Die Stadtpolizei Zürich kann zur Gewalt-Prävention verdächtige Sportfans nun neu in einem Register erfassen. Das Stadtparlament genehmigte die überarbeitete Hooligan- Datenbank mit 74 Ja- zu 44 Nein-Stimmen.

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Das Gesetz habe eine saubere, rechtliche Grundlage, sagte die Sprecherin der CVP/EVP-Fraktion. Auch die FDP bezeichnete die Datenbank als «das richtige Instrument». Die FDP habe Vertrauen in die Polizei, dass diese nur nach bestem Wissen und Gewissen Leute registriert.

Der Gebrauch habe klare Grenzen, sagte die SP-Sprecherin. Dies unterstützte die zuständige Stadträtin Esther Maurer: Es gehe um einen sehr beschränkten Gebrauch. In der Datenbank werden sowohl gewaltbereite wie auch gewaltsuchende Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen registriert.

Gegen die Datenbank waren vereinzelte SP-Mitglieder, AL, Grüne und SVP. Die Zeit der politischen Fichen sei schon lange Vergangenheit, sagte der Grünen-Sprecher. Die Grünen seien noch nie für präventives Fichieren gewesen und seien es auch jetzt nicht.

Auch die AL machte den Vergleich zur Fichenaffäre. Für das «gallische Dorf» innerhalb der SP-Fraktion können immer noch zuviele Leute erfasst werden.

Die SVP bezeichnete die Datenbank als «Anfang zur Abschaffung der Unschuldsvermutung». Gemäss SVP haben die Befürworter kein Verständnis für die grundsätzlichen Prinzipien des Rechtsstaats. Die Gegner hatten aber in der Schlussabstimmung keine Chance.

Bereits im Februar

Der Gemeinderat hatte bereits im Februar über die Hooligan- Datenbank debattiert. Damals hatte sich die Mehrheit zwar grundsätzlich dafür ausgesprochen. Sie hatte allerdings einiges bemängelt und die Vorlage zurück an den Stadtrat geschickt.

Insgesamt ist die überarbeitete Vorlage transparenter und schränkt die Datenbearbeitung stärker ein. Verkürzt wurde die Dauer bis zur Löschung eines Eintrages. Zudem wurde der so genannte «Gaffer-Artikel» gestrichen. Dieser sah vor, dass auch Personen, die polizeiliche Tätigkeiten stören, registriert werden können.

Auch wurde die Bestimmung gestrichen, wonach unter anderem aufgrund von «Meldungen und Auskünften Dritter anlässlich von Sportveranstaltungen» Daten registriert werden. Ebenfalls geändert wurde der Name der Datenbank. Statt Hooldat heisst sie nun Gamma.

Juristische Schritte angedroht

Für den Verein «Referendum BWIS» ist aber auch die überarbeitete Version «unbrauchbar». Bei einem Ja des Stadtparlaments will der Verein juristische Schritte einleiten, wie er Ende Juli kurz nach der Präsentation der Vorlage mitgeteilt hatte.

Der Verein «Referendum BWIS» war im Frühjahr 2006 von Fangruppen diverser Fussball- und Eishockeyvereine gegründet worden, um das Hooligangesetz auf eidgenössischer Ebene zu verhindern. Das Referendum kam aber nicht zu Stande.

(sda)