17. November 2006 11:44; Akt: 17.11.2006 16:14 Print

Bis zu vier Jahre Haft für MassenvergewaltigungBis zu vier Jahre Haft für Massenvergewaltigung

Die in Zürich und Steffisburg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verdächtigten Burschen müssen im Falle einer Verurteilung neben einer verordneten Psychotherapie mit Gefängnisstrafen bis zu vier Jahren Haft rechnen, so der Rechtsexperte Daniel Jositsch.

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In Zürich stehen 13 Jugendliche unter Verdacht, über Wochen eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Zwölf von ihnen sind zwischen 15 und 17 Jahren alt, einer ist 18. Im bernischen Steffisburg sollen acht 15- bis 18-Jährige ein 14 Jahre altes Mädchen ähnlich missbraucht haben. Wie der Zürcher Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch am Freitag auf Anfrage sagte, gibt es in solchen Fällen drei mögliche Anklagevariaten: Die verdächtigten Burschen können wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, wegen sexueller Nötigung oder, falls ein Beischlaf vollzogen wurde, wegen Vergewaltigung angeklagt werden. Da davon auszugehen ist, dass die Verdächtigten erst im nächsten Jahr vor Gericht gestellt werden, kommt im Falle einer Verurteilung das neue Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht zur Anwendung, welches am 1. Januar 2007 in Kraft tritt.

An Strafen biete das neue Gesetz verschiedene Möglichkeiten, sagte Jositsch: Diese reichten vom Verweis, der Busse, über persönliche Leistungen wie etwa soziale Einsätze, bis hin zum Freiheitsentzug. Für jugendliche Täter, die das 15. Altersjahr vollendet hätten, sei ein Freiheitsentzug von einem Tag bis zu einem Jahr möglich. Jene, die bereits das 16. Altersjahr hinter sich haben, könnten bis zu vier Jahre hinter Gitter gesteckt werden, sagte der Strafrechtsprofessor. Die Verurteilten würden solche Strafen in einer speziellen Anstalt für Jugendliche absitzen, wobei bei einer Haftstrafe bis zu einem Jahr auch ein Vollzug in Halbgefangenschaft möglich wäre. In diesem Fall würden die Täter auswärts arbeiten und müssten nur ihre Freizeit im Gefängnis verbringen. Ausserdem seien therapeutische Massnahmen, etwa eine Psychotherapie, wahrscheinlich.

(dapd)

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  • Integrierter Ausländer am 04.07.2007 20:02 Report Diesen Beitrag melden

    ********** sollte man diese Burschen

    Geht es hier um opferschutz oder täterschutz??? stimmt ihr mir zu, um opferschutz oder???? Was machen unsere politiker? sehen die nicht das man heute als jugendlicher(ab 13) nicht mehr jugendlich ist. sie tun und denken wie wir erwachsene. klar nicht alle, aber es gibt genug von denen.

  • Harry Berger am 20.11.2006 13:16 Report Diesen Beitrag melden

    @offdudy Strafrecht

    Ihr Kommentar zum Strafrecht entbehrt jeglichen rechtsstaatlichen Denkens und ist moralisch mehr als verwerflich. Moderner Strafvollzug hat nichts mit Ihrer primitiven Art von Bestrafungsdenken zu tun. Nur schon die Idee, das Misshandlungen durch Mitgefangene eine heilsame und erzieherische Wirkung haben könnten ist von einer monstruösen Abstrusität. Zum Glück sind sie ja offdudy.

  • offdudy am 20.11.2006 01:49 Report Diesen Beitrag melden

    Strafrecht

    Meiner Meinung nach sollte (ob schweizer oder nicht schweizer) bei solchen taten generell das erwachsenenstrafrecht gelten gemacht werden. nach gesetz sind jugendliche unter 18 jahren lediglich beschränkt urteilsfähig da liegt das problem. Bei verbrechen dieser art, sehe ich aber weder recht noch sinnigkeit dahinter die täter selbst noch in schutz zu nehmen, sprich gefängnis keine einzelhaft so das sie auch schön von den mithäftlingen noch die nötige erziehung erhalten da diese ja so wies scheint bisher fehlt.