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«Niederes Volk»
02. September 2011 16:28; Akt: 03.09.2011 11:16 Print
Strafverfahren gegen Stöhlker eröffnet
von Ronny Nicolussi - Die Tiraden gegen Kosovaren auf seinem Blog haben für Fidel S. Stöhlker rechtliche Konsequenzen. Der PR-Berater muss sich vor dem Staatsanwalt erklären.

Der mittlerweile gelöschte Blog-Eintrag auf der Webseite der PR-Agentur Stöhlker. (Bild: Screenshot)
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Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren gegen Fidel S. Stöhlker eröffnet. Der PR-Berater steht unter dem Verdacht, mit Äusserungen gegen Kosovaren auf seinem Blog den Rassendiskriminierungsartikel 261bis des Strafgesetzbuchs verletzt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage von 20 Minuten Online mitteilte. Unter anderem nannte der Sohn des prominenten PR-Experten Klaus J. Stöhlker die Kosovaren ein «Pack» und ein «niederes Volk», das ausgeschafft werden sollte.
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Schiesserei in Pfäffikon
Für den leitenden Staatsanwalt Hans Maurer reichten die Verdachtsmomente aus, um am vergangenen Dienstag ein Strafverfahren zu eröffnen. Rassendiskriminierung muss von Amtes wegen verfolgt werden. Daneben seien bei der Staatsanwaltschaft aber auch mehrere Strafanzeigen eingereicht worden, sagt Maurer: «Einerseits gab es drei Anzeigen von Schweizer Privatpersonen, andererseits ging eine Anzeige eines Anwalts ein, der drei kosovarische Staatsangehörige als Geschädigte vertritt.»
Maurer will Stöhlker noch diesen Monat zu seinen Motiven befragen. Ein Verstoss gegen den Rassendiskriminierungsartikel kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Stöhlker muss sich für seine Schreibe aber nicht zwingend vor Gericht verantworten. Zeigt er sich geständig, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, den PR-Berater mit einem Strafbefehl zu bestrafen.
Fall abgetreten
Das Verfahren gegen Fidel S. Stöhlker hätte eigentlich von der Staatsanwaltschaft See/Oberland geführt werden müssen. «Weil diese beim zweifachen Tötungsdelikt von Pfäffikon jedoch selbst in die Kritik geraten ist, hat sie sich entschieden, uns den Fall abzutreten», erklärt Maurer. Das Tötungsdelikt von Pfäffikon (ZH), bei dem ein Kosovare zwei Frauen erschoss, war einer der Anlässe, die Stöhlker zu seinen Tiraden gegen Kosovaren bewog.
Für Stöhlkers Anwalt Valentin Landmann ist sein Mandant aber auch nach diesen Aussagen kein Rassist: «Der eigentliche Rassist ist stur und beharrlich.» Genau dies sei Fidel Stöhlker jedoch nicht. Er sehe ein, dass es falsch war, zu schreiben, was er geschrieben habe. Die rechtliche Beurteilung überlasse der PR-Berater aber den Juristen. Landmann gibt sich dabei optimistisch. Für ihn ist alles andere als klar, dass das Strafverfahren zu einer Anklage führen wird. «Ich werde mit Staatswanwalt Maurer darüber diskutieren, ob Stöhlkers Aussagen Artikel 261bis überhaupt verletzen.»
Ethnie oder Nationalität
Möglicherweise gelingt es Landmann damit, den Kopf seines Mandanten aus der Schlinge zu ziehen. Denn wie er weiss, betrifft der Rassendiskriminierungsartikel Rassen, Ethnien oder Religionen – nicht aber Nationalitäten. Und Kosovaren sind in der Interpretation Landmanns Teil einer Nation. Zwar gab es in der Schweiz einen Präzedenzfall, bei dem das Gericht Kosovaren als Mitglieder einer Ethnie interpretierte. «Das war allerdings noch lange, bevor Kosovo eine Nation wurde», weiss Landmann.
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Alle 162 Kommentare




























Diffamierung bringt nicht.
Es bringt nichts, sich gegenseitig zu diffamieren. Wir werden ob wir wollen oder nicht zusammenleben müssen. Das müssen sowohl Schweizer, die keine Kosovaren mögen als auch Kosovaren, die der Schweiz feindlich gesinnt sind, begreifen. Die Politik sollte endlich das Problem angehen und auch handeln.
Meinungsfreiheit
Hr. Stöhlker soll seine Meinung frei äussern können, wie alle anderen Gruppierungen in unserem Land auch. Der Staatsanwalt möchte etwas sinnvolles für das Geld von uns Steuerzahlern tun? Er sollte sich besser mal um die windigen und betrügerischen Bauunternehmer in unserem Land kümmern. Dann würde er mal was nützliches tun! Aber das wäre nicht so prestigeträchtig, wie angeblicher Rassismus.
Meinungsfreiheit hört dort auf, wo die B
Meinungsfreiheit hört dort auf, wo die Beleidigung anfängt. Punkt.
Neue Abstimmung
Es braucht dringend eine neue Abstimmung über das Maulkorb-Gesetz. Dieses Mal werden die linken Lügner das Volk nicht mehr täuschen können.