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Mordprozess
11. März 2010 16:57; Akt: 11.03.2010 17:18 Print
Zwillinge waren angezogen wie Puppen
Die Szenerie in der Wohnung der getöteten Horgener Zwillinge habe «gestellt» gewirkt, sagte die damals herbeigerufene Notärztin vor dem Geschworengericht in Zürich aus.
Im Mordprozess um die getöteten Zwillinge in Horgen, machten am Donnerstag ein Experte für Rechtsmedizin und eine Notärztin ihre Aussagen. Laut Obduktionsbefund wurden
die beiden Kinder zwischen 23.00 Uhr und 02.00 Uhr in der Nacht auf Heiligabend 2007 in ihren Betten getötet. Sie sollen mehrere Minuten lang kräftig festgehalten und am Atmen gehindert worden sein. Nicht auszuschliessen sei, dass das Mädchen auch gewürgt wurde.
Der Bub könnte sich gegen den Übergriff gewehrt haben. Unter seinen Fingernägeln wurden DNA-Spuren der Mutter gefunden. Laut Experte kann dies als «Folge von Abwehrverletzungen angesehen werden». Um etwa 02.15 Uhr entdeckten die Eltern die toten Kinder und riefen die Polizei.
Wer die Erstklässler getötet hat, soll der Prozess klären. Verdächtigt wird die Mutter der beiden, die eine Täterschaft jedoch mit Entschiedenheit zurückweist und den Vater belastet. Das Verfahren gegen ihn war 2008 eingestellt worden.
«Angezogen wie Puppen»
Auch die herbeigerufene Notärztin sagte am Donnerstag aus. Ihr fiel unter anderem die Szenerie in der Wohnung auf, die «gestellt» gewirkt habe. Die Pyjamas der Kinder hätten perfekt gesessen. Da gab es keine hochgeschobenen oder verrutschten Teile. «Sie waren angezogen wie Puppen».
Die Angeklagte verfolgte die Zeugenbefragungen wie am ersten Tag äusserlich unbewegt. Die Fassade fiel erst zusammen, als der Gerichtsmediziner Fotos der toten Kinder mit den typischen Erstickungsmerkmalen zeigte. Hier brach die Mutter in heftiges Weinen aus. Kurz darauf war sie wieder die gefasste, distanziert wirkende Angeklagte.
Nottaufe im IRM
Dass der gewaltsame Tod der Zwillinge auch die erfahrenen Leute des IRM speziell berührte, zeigte eine Bemerkung des Zeugen: Da nicht klar war, ob die Kinder getauft gewesen seien, und da die Eltern in Untersuchungshaft sassen, habe man im IRM eine Nottaufe organisiert, erzählte er. Die angebrannte Taufkerze könne sie gerne haben, wandte er sich an die Angeklagte, die still nickte.
(sda)


























