Als Zeugen geniessen Polizeibeamte in der Regel schon wegen ihres Berufs eine erhöhte Glaubwürdigkeit. Am Montag gab es aber vor dem Bezirksgericht Zürich eine Ausnahme. So kam heraus, dass ein Beamter der Stadtpolizei Zürich in einem Strafprozess brandschwarz gelogen hat und auch vor Gericht nicht die Wahrheit sagte. So standen sich vor den Schranken die Aussagen von zwei Polizisten diametral gegenüber.
Laut Anklage mit geladener Pistole gedroht
Die erste Version lieferte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklageschrift. Diese ging auf den 2. Juli 2007 zurück. Alles spielte sich auf der Wache Aussersihl an der Militärstrasse ab. Morgens kehrte der heute 31-jährige Angeklagte von einem schwierigen Nachteinsatz zurück und ärgerte sich darüber, dass jemand seinen Computer heruntergefahren hatte. Als ihm ein Berufskollege erklärte, dass die Ablösung bereits stattgefunden habe, verlor der Beschuldigte die Nerven. Laut Anklage griff er zu seiner durchgeladenen Dienstwaffe, richtete die Pistole gegen das Gesicht des Geschädigten und machte dabei eine spöttische Bemerkung.
Zehn Monate bedingt gefordert
Da das Opfer den Vorfall den Vorgesetzten später meldete, wurde gegen den Angeschuldigten ein Strafverfahren eröffnet. Vor Gericht würdigte der zuständige Staatsanwalt die eingeklagte Tat als Gefährdung des Lebens sowie als Drohung. Er verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie 500 Franken Busse. Der Ankläger stützte sich nicht nur auf die Darstellungen des Geschädigten ab, sondern verwies auch auf die ersten Aussagen des Angeklagten in der Untersuchung. Dieser hatte damals noch einen Aussetzer nicht ausgeschlossen.
Schon früher gelogen
Der Staatsanwalt führte als mögliches Tatmotiv einen belastenden Nachteinsatz ins Feld. Gemäss Ankläger musste der beschuldigte Beamte damals eine tragische Selbsttötung eines jungen Schweizers mit einem Sturmgewehr abklären.
Zudem konnte der Staatsanwalt aufzeigen, dass der Beschuldigte schon früher einen anderen Kameraden zu Unrecht angeschwärzt und damit gelogen hatte. Das Verschulden wiege erheblich, befand der Staatsanwalt. So habe der Angeklagte seine Waffe gegen einen Dienstkollegen gerichtet. Also gegen eine Person, die ihm im Ernstfall den Rücken decken sollte.
Freispruch verlangt
Der Angeklagte beteuerte hingegen mit einer zweiten Version seine Unschuld und verlangte einen vollen Freispruch. Es sei gar nichts passiert, gab er zu Protokoll und lastete damit seinem Berufskollegen eine blanke Falschaussage an. Er und sein Verteidiger deuteten mehrmals an, dass der Geschädigte wohl einen früheren Vorfall psychologisch projeziert habe.
Der Verteidiger lehnte eine Gefährdung des Lebens ohnehin ab. Er schloss eine unkontrollierte Schussabgabe aus und verneinte damit eine unmittelbare Lebensgefahr.
Den Sachverhalt sah der Anwalt mangels Zeugen und Beweisen als nicht erstellt an.
Urteil erfolgt am Dienstag
Das Gericht zog sich nach den Plädoyers zur geheimen Urteilsberatung zurück. Es wird den Entscheid voraussichtlich am Dienstag eröffnen.
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