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Hundeattacke
24. August 2009 10:34; Akt: 24.08.2009 10:38 Print
Schaffhausen plant Bewilligungspflicht für Rottweiler
Nachdem in Schaffhausern zwei Kinder von Rottweilern gebissen worden sind, verlangt Regierungsrätin Ursula Hafner-Wipf (SP) eine Bewilligungspflicht für diese Hunderasse.
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Schweizer Hunde-Recht
Sie werde in der kommenden Woche einen entsprechenden Antrag stellen, sagte die Hafner-Wipf am Montag auf Anfrage. In Schaffhausen gilt heute eine Bewilligungspflicht für vier Rassen. Gemäss Verordnung zum Hundegesetz kann der Regierungsrat diese Rasseliste nach Bedarf um weitere Hunderassen ergänzen.
Bundesweite Lösung notwendig
Nach den beiden Vorfällen mit Rottweilern in Schaffhausen sei dies nun der Fall, erklärte die Regierungsrätin. Ende Juli hat ein Rottweiler in Schaffhausen einen vierjähriger Jungen angefallen und schwer im Gesicht verletzt. Der Hund wurde inzwischen eingeschläfert.
Am vergangenen Donnerstag hatte ein angeleinter Rottweiler eine Zweieinhalbjährige in den Arm gebissen. Dieser Hund wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Vorfall wird noch untersucht.
Sie hoffe, dass der Regierungsrat ihrem Antrag stattgebe, sagte die Regierungsrätin. Allerdings hätte dies in den beiden aktuellen Fällen nichts genutzt, da beide Hunde gar nicht aus dem Kanton Schaffhausen stammten. Notwendig sei eine einheitliche Lösung auf eidgenössischer Ebene sagte Ursula Hafner-Wipf.
Auch im Kanton Zürich soll nach mehreren Attacken auf Kinder und Hunde der Rottweiler als Kampfhund eingestuft werden, wie ein parlamentarischer Vorstoss verlangt.
(sda)

























