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Blutiger Bandenkrieg
05. Juni 2009 17:44; Akt: 05.06.2009 17:52 Print
Fünfeinhalb Jahre für Messerstecher
von Attila Szenogrady - Bei einer Massenschlägerei unter verfeindeten Zürcher Jugendbanden hat ein Lehrling aus Glattbrugg zwei Gegner mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Nun muss der Täter für mehrere Jahre hinter Gitter. Trotz Notwehr.
Es war in der Nacht auf den 19. August 2007, als sich laut Anklage vor dem Parkhaus Messe in Zürich-Nord zwei verfeindete Zürcher Jugendbanden namens «Kreis 4» (K4) sowie «Zürich-Nord» gegenseitig massiv in die Haare gerieten. Der Streit war zuvor wegen einer jungen Frau in der Discothek Oxa entbrannt. Mit rund neun Angehörigen waren die K4-Mitglieder ihren vier Gegnern zahlenmässig deutlich überlegen.
Zwei Jugendliche lebensgefährlich verletzt
Schon bald gerieten die jungen Männer aus dem Norden in die Defensive. Auch der 23-jährige Lehrling aus Glattbrugg. Der Kosovare wurde gleich von vier Kontrahenten arg bedrängt. Ein Gegner versetzte ihm mit einer Bierflasche gleich mehrere Schläge gegen den Kopf. Worauf er sein Klappmesser zückte und damit auf zwei Geschädigten einstach. Laut Anklage stiess er siebenmal zu und verletzte zwei der K4-Mitglieder im Oberkörper. Beide aus dem Balkan stammenden Opfer erlitten lebensgefährliche Blessuren im Bauchbereich. Ohne notärztliche Behandlung wären die beiden 18 und 19 Jahre alten Schüler verblutet.
Notwehr geltend gemacht
Der Messerstecher aus Glattbrugg wurde noch am Tatort festgenommen und verbrachte in der Folge 515 Tage in Untersuchungshaft. Am Freitag musste er sich wegen mehrfach versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er wies jegliche Tötungsabsicht von sich und machte pure Notwehr geltend. Er habe sich gegen die erdrückende Übermacht bloss verteidigen wollen, gab er zu Protokoll.
Laut Anklage «ein Gemetzel angerichtet»
Für den zuständigen Staatsanwalt lagen hingegen vorsätzliche Tötungsversuche vor. Der Angeklagte habe die Grenzen einer Notwehrlage mit dem Messereinsatz massiv überschritten und «ein Gemetzel angerichtet», führte der Staatsanwalt aus und verlangte eine hohe Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Zu den Jugendgangs befragt, verneinte der Ankläger einen direkten Zusammenhang zur Zürcher Hooligan-Szene im Umfeld des FC Zürich. Trotz den gleichen Bezeichnungen wie beispielsweise «Kreis 4».
Die Verteidigung setzte sich im Hauptantrag für einen vollen Freispruch ein. So habe ihr Mandant in einer klassischen Notwehrlage gehandelt, plädierte sie.
Laut Obergericht ein kaltblütiger Gegenangriff
Das Obergericht ging wie die Verteidigung grundsätzlich auch von einer Notwehrsituation aus. Dennoch folgte es in allen Punkten der Anklage. Der Referent stufte den Messereinsatz des heutigen Hilfsarbeiters nicht mehr als Abwehrhandlung, sondern als kaltblütigen Gegenangriff ein. Er habe mit den wuchtigen Stichen in den Oberkörper der Geschädigten eine mehrfache Tötung in Kauf genommen. Der Angeschuldigte habe die Grenzen der Notwehr weit überschritten, lautete das Fazit.
Da das Obergericht eine Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten verneinte, sah es keinen Anlass, vom Strafantrag der Staatsanwaltschaft abzurücken. Was bedeutet, dass der junge Mann aus Opfikon-Glattbrugg noch längere Zeit hinter Gitter verbringen muss. Er wurde zudem verpflichtet, den beiden Geschädigten Schmerzensgelder von

























