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Prügler-Prozess
12. März 2010 17:29; Akt: 12.03.2010 18:09 Print
Werden zwei Mitschüler in der Schweiz befragt?
Während diverse Mitschüler beim Prozess gegen die drei Küsnachter Prügler in München bereits ausgesagt haben, liessen sich zwei jugendliche Zeugen wegen angeblicher psychischer Probleme dispensieren. Nun will sie das Gericht notfalls in der Schweiz vernehmen.
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Sie waren mindestens teilweise dabei und hatten einiges von der grundlosen, massiven Gewalt mitbekommen, die Mike B., Ivan Z. und Benji D. ihren wahllos ausgesuchten Opfern im vergangenen Sommer in München zugefügt hatten. Die Rede ist von den zwei Schülern der Küsnachter Klasse, die von der bayerischen Polizei in jener Nacht der Gewalt ebenfalls verhaftet worden waren und kurze Zeit in U-Haft sassen.
Staatsanwaltschaft München: Hier findet der Prozess statt. (Bild: Annette Hirschberg/20 Minuten Online)
Am Donnerstag sollten sie zusammen mit weiteren Mitschülern in München vor Gericht aussagen. Doch die beiden Jugendlichen liessen den Gerichtstermin platzen. Als Grund für das Fernbleiben gaben sie laut der Pressestelle des Oberlandsgerichtes München an, sie hätten «anhaltende Belastungsstörungen mit Angstzuständen».
Doch noch sind die absenten Mitschüler nicht aus dem Schneider. Laut Margarete Nötzel vom Oberlandesgericht München wird das Gericht in den kommenden Tagen entscheiden, ob man die beiden Zeugen trotzdem vernehmen will. «Das Gericht überlegt noch, ob es auf die Vernehmung der beiden ankommt», sagte Nötzel gegenüber Radio 1. «Notfalls wird das Gericht auch in die Schweiz fahren, um die beiden zu vernehmen.»
Alle anderen geladenen Zeugen konnten vernommen werden, wie die Justizpressestelle am Freitag mitteilte. Angaben über die Aussagen der Jugendlichen machte das Oberlandesgericht nicht. Der Prozess wird wie geplant am 29. März um 9.30 Uhr weitergeführt. Als Zeugen sind zwei weitere Mitschüler, zwei Lehrer sowie die Eltern der Angeklagten vorgeladen.
(sda)

























