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Obfelden ZH
07. September 2010 23:50; Akt: 07.09.2010 17:20 Print
Prozess gegen Sicherheitsbeamten
von Attila Szenogrady - Private Sicherheitsbeamte gelten als halbe Polizeibeamte. Sie stehen aber auch öfters mit einem Bein im Gefängnis. Die zeigt ein Strafprozess gegen einen langjährigen Türsteher aus Obfelden. Er soll einen zu aufdringlichen Clubbesucher verprügelt haben.
Der Beruf des privaten Sicherheitsbeamten bringt oft eine heikle Gratwanderung zwischen Recht und Unrecht mit sich. Hält sich ein Security-Mann in brenzligen Situationen zurück, gilt er als unfähig und fehl am Platz. Schlägt er aber zu hart zu, bekommt er es mit der Strafjustiz zu tun. Diese Erfahrung hat nun auch ein heute 29-jähriger Türsteher aus Obfelden gemacht.
Der Schweizer Staatsangehörige musste sich am letzten Dienstag am Bezirksgericht Zürich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.
Aufdringliche Partygäste
Der Vorfall ging auf den vergangenen 20. Dezember zurück. Damals stand der Angeklagte im Zürcher Club „Alte Börse“ im Nachteinsatz. Kurz nach zwei Uhr tauchten drei Schweizer Partygäste auf und begehrten Einlass. Allerdings vergebens, da das Lokal bereits voll war. Zudem stand das Trio nicht auf der Gästeliste. Die drei Mittzwanziger gaben aber nicht auf und wiesen einen Gutschein für eine Konsumation vor. Was aber der Türsteher nicht akzeptierte. Als die Besucher trotzdem zur Kasse vordrangen, eskalierte die Situation.
Blaues Auge und einen Zahn weniger
Über die nachfolgenden Ereignisse liegen heute zwei Versionen vor. Die erste Geschichte lieferte die Staatsanwaltschaft, die sich auf die Schilderungen des Opfers abstützte. Demnach führte der Sicherheitsbeamte die unerwünschten Besucher zur nahen Talstrasse, wo er einem der Männer plötzlich die Faust ins Gesicht schlug und diesen zu Boden brachte. Dann trat er mit den Füssen auf den Oberkörper des Geschädigten ein. In einer letzten Phase riss der Angeklagte seinem flüchtenden Gegner die Kapuze von der Jacke ab. Der junge Schweizer hatte diverse Prellungen sowie ein blaues Auge eingefangen und einen Zahn verloren. Er erstattete kurz darauf Strafanzeige.
Geschädigten nur gestossen
Die zweite Version lieferte der kräftige Angeklagte aus dem Bezirk Affoltern. Er stellte vor Gericht einen Faustschlag oder Fusstritte vehement in Abrede. Er habe die abgewiesenen Gäste lediglich weggestossen und zurückgedrängt. Dabei sei es möglich, dass sich der Geschädigte im Gerangel die Verletzungen zugezogen habe, räumte er ein.
Das Gericht kam am Dienstag noch zu keinem Entscheid. Bei einem allfälligen Schuldspruch drohen dem Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 50 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Zudem müsste er dem Opfer einen Schadenersatz von 970 Franken entrichten. Sollte das Gericht den Darstellungen des Sicherheitsbeamten folgen, wird es zwingend zum Freispruch kommen. Sein Job soll aber so oder so nicht in Gefahr sein. Der Arbeitgeber hat sich bereits unabhängig vom Entscheid hinter seinen Türsteher gestellt.
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Alle 6 Kommentare




























schuld
ja es sind eh immer und nur die türsteher schuld. aber die schuldigen sind die die türsteher provozieren usw.
club voll
also wenn der sicherheitsmann sagt club ist voll und die 3 gäste drängeln im eingang um rein zukommen. dan sind sie nicht ganz unschuldig. die türsteher sorgen für die sicherheit der clubs ihre entscheidung muss man akzeptieren.
Sicherheitsfirmen
Das Problem liegt doch meist bei den Firmen selbst. Sie bilden ihr Personal schlecht aus, zahlen billig Löhne und lassen dann noch blutjunge und Anfänger arbeiten. Da ist einer erst seit einem Monat als Türsteher am arbeiten und schon ist er in einer Führungsposition. Obwohl er die Rechte nicht kennt. Interessant ist doch, dass es meist immer eine Firma hier im Kt. Zürich trifft, welche negativ in die Schlagzeilen kommt. In meinem Fall ziehe ich es vor, weiterhin Zürich grossräumig zu umfahren und dies gilt auch für die Clubs.