Horgen ZH

23. Dezember 2009 14:11; Akt: 23.12.2009 16:45 Print

Zwillingsmord: Mutter im März vor GerichtZwillingsmord: Mutter im März vor Gericht

Vor dem Zürcher Geschworenengericht steht im März 2010 die Mutter der Zwillinge, die vor genau zwei Jahren in Horgen ZH in ihren Betten erstickt worden sind. Die 35-Jährige ist des mehrfachen Mordes angeklagt. Sie bestreitet die Tat.

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Der Prozess beginnt am 10. März, wie auf der Internetseite des Geschworenengerichts angekündigt wird. Nach der Befragung der angeklagten Mutter kommen bis zum 19. März zahlreiche Zeugen und Experten zu Wort. Zum Abschluss folgen die Plädoyers der Parteien. Die Urteilseröffnung ist für den 26. März vorgesehen.

Welchen Strafantrag er stellen werde, konnte Ankläger, Staatsanwalt Markus Oertle, auf Anfrage noch nicht sagen. Da das Verfahren vor Geschworenengericht ein unmittelbares ist - also kein Aktenprozess wie etwa vor Obergericht - müsse man abwarten, welche Erkenntnisse sich im Verlaufe der Befragungen ergäben, sagte Oertle. Erst darauf basierend könne vernünftigerweise ein Antrag gestellt werden.

Da im Gerichtsprovisorium im Seefeld - das Hauptgebäude wird zurzeit renoviert - kein Saal zur Verfügung steht, der den erwarteten Ansturm an Interessierten fassen könnte, wird die Verhandlung per Video in eine externe Lokalität übertragen, wie Anton Schärer von der Kanzlei des Obergerichts eine Meldung der «NZZ» vom Mittwoch bestätigte. Wohin sei aber noch nicht sicher.

Dass der Prozess vor Geschworenengericht stattfindet, liegt daran, dass die Angeklagte jegliche Schuld von sich weist. Aus diesem Grund ist es laut Oertle auch nicht möglich, dass die Frau einen vorzeitigen Straf- oder Massnahmenvollzug antritt. Dafür brauche es «grundsätzliche Geständigkeit».

Indizien müssen Zweifel ausräumen

Weil also kein Geständnis vorliegt, muss sich das Geschworenengericht jeweils allein auf Indizien abstützen. Die Regel ist, dass für einen Schuldspruch keine absolut lückenlose Indizienkette nötig ist.

Wichtig ist, dass die vielen «Mosaiksteinchen», welche im Laufe des Prozesses zusammengetragen werden, ein klares Bild ergeben. Die Geschworenen und die Berufsrichter dürfen am Schluss «keinen vernünftigen Zweifel» an der Täterschaft haben.

In der Nacht auf Heiligabend erstickt

Die Tat sorgte weit herum für Entsetzen: Am Morgen des Heiligabends 2007 meldeten die Eltern der knapp achtjährigen Zwillinge, ihre Kinder seien umgebracht worden. Polizei und Sanität fanden den Buben tot in seinem Bett. Das Mädchen lebte noch, konnte aber nicht mehr gerettet werden. Die Kinder waren erstickt worden, wie die Untersuchungen ergaben.

Beide Eltern wurden als tatverdächtig in Haft genommen. Beide bestritten die Tat und beschuldigten den jeweils anderen. Die Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen die Mutter und räumten jenen gegen den Vater aus. Am 9. Juni erhob Oertle Anklage wegen mehrfachen Mordes.