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Wetzikon ZH
05. September 2010 23:50; Akt: 05.09.2010 18:55 Print
Kein Autofehler, sondern zu schnell gefahren
von Attila Szenogrady - Ein Autolenker aus Wetzikon hat einen in Hittnau verursachten Selbstunfall vergeblich mit einem elektronischen Bremsversagen seines Personenwagens begründet. Laut einem Gutachten war er aber schlicht zu schnell unterwegs.
Es war in der Nacht auf den 15. Oktober 2006, als der heute 23-jährige Informatiker aus Wetzikon mit seinem Personenwagen der Marke Seat über die Loweidstrasse durch Hittnau fuhr. Plötzlich geriet das Fahrzeug in einer Rechtskurve ins Schleudern. Der Lenker verlor die Herrschaft über das Auto und krachte zunächst in eine Brunnenstube hinein. Danach landete er in einem Signalständer. Glücklicherweise kam der EDV-Spezialist unverletzt mit einem blauen Auge davon.
Schuld auf Auto geschoben
Obwohl kein grobes Verkehrsdelikt vorlag, folgte in rechtlicher Hinsicht ein langwieriges und vor allem kostspieliges Strafverfahren. Grund dafür war die höchst umstrittene Ursache für den unbestrittenen Selbstunfall. Während das Statthalteramt Pfäffikon die Kollision auf eine übersetzte Geschwindigkeit zurückführte, sprach der Lenker von einem Autofehler. So habe das ABS-System mit der elektronischen Bremse versagt, erklärte er und verlangte einen vollen Freispruch.
Zudem verwies er auf einen Rückruf der Fahrzeugserie, die im Allgemeinen diverse elektronische Störungen aufgewiesen habe.
Zwei polizeiliche Gutachten
Im Juli 2007 lag ein erstes Gutachten der Kantonspolizei Zürich vor. Offenbar sprach es sich gegen die Version des Angeschuldigten aus. Fest steht, dass das Bezirksgericht Pfäffikon zu einem Schuldspruch kam und eine Busse von 400 Franke festsetzte. Worauf der Angeklagte in die Berufung ging und eine genaueres Zweitgutachten verlangte.
Das Obergericht entsprach diesem Antrag und gab beim Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich ein Obergutachten in Auftrag.
Unfallspuren sprachen für zu hohes Tempo
Es verging längere Zeit, bis das zweite, umfangreichere Gutachten vorlag. Mit einem klaren Ergebnis, das erneut gegen den Autohalter sprach. Aufgrund der sichergestellten Unfall- und Reifenspuren kam der Experte in einer Rückwärtsberechnung zum Schluss, dass der Beschuldigte mit einer deutlich zu hohen Geschwindigkeit von mindestens 70 km/h in die Kurve gefahren war und deshalb den Unfall verursacht hatte. Das ABS-System habe dagegen funktioniert. So soll es gemäss den Spuren die Geschwindigkeit des Seats bis zum Aufprall auf ca. 20 bis 25 km/h reduziert haben.
Es wird sehr teuer
Das Obergericht bestätigte damit in seinem schriftlich geführten und nun eröffneten Entscheid den Schuldspruch von Pfäffikon. Ebenso so die eher milde Busse von 400 Franken. Trotzdem wird es für den unterlegenen Informatiker sehr teuer. So wurden ihm die sämtlichen bisherigen Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 9000 Franken auferlegt. Alleine das ausführliche Obergutachten bezifferte sich auf 4750 Franken.

























