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22. April 2008 13:49; Akt: 22.04.2008 13:55 Print
Fünf Zürcher müssen das Sturmgewehr wieder abholen
Die fünf Armeeangehörigen, die im März ihr Armeesturmgewehr im Zürcher Zeughaus medienwirksam abgegeben haben, müssen dieses wieder abholen. Das Kreiskommando hat die Aufbewahrung der Waffen abgelehnt. Nun rekurrieren die fünf Männer gegen den Entscheid.
Sie wollen ihre Armeewaffe nicht zu Hause aufbewahren, weil sie sie dort nicht sicher genug lagern können. Derzeit ist es Armeeangehörigen nur im Kanton Genf möglich, das Sturmgewehr oder die Dienstpistole freiwillig im Zeughaus zu deponieren - das Militärgesetz sieht diese Möglichkeit gar nicht vor.
Sturmgewehre 90 liegen in Reih und Glied bereit und warten auf neue Schützen. Ist die Waffe gefasst, darf sie in Zürich nicht einfach abgeben werden.(Bild: Keystone)
Im Kanton Zürich hat nun die Sicherheitsdirektion als nächste Instanz darüber zu befinden, ob die vier Soldaten und der Wachtmeister ihre Waffe im Zeughaus hinterlegen dürfen. Hintergrund der von der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) initiierten Aktion ist die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt», welche unter anderem die Verbannung der Armeewaffe im Zeughaus fordert.
Bei einer Ablehnung des Rekurses würden die fünf jungen Männer auch ein Verfahren der Militärjustiz in Kauf nehmen. «Wir werden unsere Waffen auf alle Fälle nicht mehr im Zeughaus abholen», sagte einer von ihnen am Dienstag an einer Medienkonferenz. Ähnliche Aktionen, bei denen mehrere Soldaten gleichzeitig ihre Waffe ins Zeughaus bringen, sind gemäss GSoA auch in Bern und St. Gallen vorgesehen.
GSoA-Sekretär Patrick Angele zeigte sich froh darüber, dass mit dem Regierungsrat nun ein politisches Gremium über die Lagerung der Armeewaffen entscheiden wird. Gleichzeitig ist er zuversichtlich, dass die Regierung eine freiwillige Lagerung der Ordonanzwaffe im Zeughaus ermöglichen wird, da der politische Druck aus der Bevölkerung für einen solchen Entscheid gewaltig sei.
(sda)

























