Gericht kippt Ausgehverbot

14. Mai 2009 08:18; Akt: 14.05.2009 11:30 Print

«Die Justiz stellt sich gegen den Volkswillen»«Die Justiz stellt sich gegen den Volkswillen»

von Adrian Müller - Die Jugendlichen in Dänikon dürfen weiterhin auch nach 22 Uhr herumhängen: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen. Der Gemeindepräsident zeigt sich überrascht über den Entscheid.

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Das Zürcher Verwaltungsgericht hat das von der Gemeinde Dänikon vorgesehene Ansammlungsverbot für schulpflichtige Jugendliche für unzulässig erklärt und einen Rekurs der Juso und einer Einzelperson gutgeheissen. Das Gericht schreibt in der Urteilsbegründung, dass das geplante Ansammlungsverbot für Jugendliche deren Grundrechte über Gebühr einschränkte.

Der Gemeindepräsident von Dänikon zeigt sich in einer ersten Reaktion sehr überrascht über den negativen Entscheid: «Wir dachten, das Ausgehverbot könne sich durchsetzen. Die erste Instanz hat es schliesslich gutgeheissen», sagt Daniel Zumbach gegenüber 20 Minuten Online. Er findet es fragwürdig, dass sich das Gericht nun gegen einen Beschluss der Gemeindeversammlung stellt.

Juso hofft auf Signalwirkung

«Vandalismus und Nachtruhestörungen können schon mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen geahndet werden. In der Freizeit rumhängen muss aber auch in Dänikon erlaubt sein», sagt David Gallusser, Sekretär der Juso Kanton Zürich. Er hoffe, dass der Entscheid des Verwaltungsgerichts Signalwirkung für andere Gemeinden habe.

Die Situation mit herumhängenden Jugendlichen in Dänikon hat sich laut Gemeindepräsident Zumbach in den letzten Monaten stabilisiert: «Die Jungen halten sich vermehrt auf einem Feld an der Gemeindegrenze auf.» Dort höre man sie nicht mehr, allerdings liessen sie immer wieder Abfall herumliegen.

Gegen das Ausgehverbot hatten die Däniker Handarbeitslehrerin Regula Lächler und die JUSO Beschwerde eingereicht. Die Gemeindeversammlung Däniken hatte sich einst für das Verbot ausgesprochen, welches am 18. Juni 2008 im neuen Polizeireglement von Dänikon aufgenommen wurde.

Gemäss Polizeiverordnung durfte sich die Däniker Dorfjugend ab 22 Uhr nicht mehr ohne elterliche Aufsicht auf öffentlichen Plätzen aufhalten. Anlass waren in erster Linie Lärmklagen.

Kerzers macht gute Erfahrungen mit Ausgangsverbot

Seit 2006 dürfen in Kerzers im Berner Seeland die Jugendlichen spätabends nicht mehr auf die Strasse: «Anlass für das Verbot war, als vor zwei Jahren mehrere Jugendliche vandalierten und Kampfhunde mitführten», sagt Gemeindepräsidentin Susanne Schwander, FDP. Man sehe die Regelung eher als gesetzlichen Spielraum, der ein Eingreifen ermögliche, wenn die Situation eskalieren würde. «Für die Jugendlichen ändert sich mit dem Ausgehverbot nichts. Wir haben keine Polizeigewalt in unserer Gemeinde und lassen lediglich sporadisch private Sicherheitsleute mit Hunden patrouillieren.» Diese können die Jugendlichen lediglich auffordern nach Hause zu gehen – zwingen können sie sie nicht.

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  • James am 19.05.2009 22:16 Report Diesen Beitrag melden

    Gottseidank

    Wurde diese menschenfeindliche (bewusst nicht "jugendfeindliche") Ausgangssperre aufgehoben! Eine Gesellschaft die ihre eigene Jugend wegzusperren versucht ist auf einem fatal falschen Weg!

  • Marc Segmüller am 19.05.2009 11:26 Report Diesen Beitrag melden

    @ E,Bircher, RECHTSTAAT

    Der Juso einfach mal an den Karren fahren ;) hä. Selber aber noch nicht gemerkt dass wir in der SCHWEIZ leben und wir (Gottseidank) Gewaltentrennung und Rechstaatlichkeit haben. Dieses Gesetz ist Verfassungswidrig!

  • olala am 15.05.2009 11:13 Report Diesen Beitrag melden

    @ E. Bicher

    Die Eltern brauchen heute Erziehungsmassnahmen, nicht die Jugendlichen. Das ganze schon mal so rum betrachtet?