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Eigennutz vermutet
03. Januar 2009 23:57; Akt: 04.01.2009 00:06 Print
Zürcher Justiz ermittelt gegen Dignitas
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will wissen, wofür die Sterbehilfeorganisation Dignitas ihre Einnahmen verwendet.
Der stellvertretende leitende Staatsanwaltschaft Jürg Vollenweider verweist auf die gesetzliche Regelung, wonach Beihilfe zum Suizid aus «selbstsüchtigen Motiven» unter Strafe gestellt ist. «Wir wissen nach wie vor nicht, wofür Dignitas die Einnahmen von
Konkrete Hinweise
Dass die Sterbehilfeorganisation das Geld nicht nur für die Deckung der Kosten braucht, dafür hat der Staatsanwalt konkrete Hinweise. In einem Interview mit der französischen Zeitung «Le Monde» erklärte Dignitas-Geschäftsführer Ludwig A. Minelli, dass er die Gelder auch dafür einsetze, um in Europa für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod zu werben. Zudem hat Minelli dem französischen Fernsehsender M6 unlängst gesagt, dass Dignitas «erhebliche Aufwände wegen Rechtsstreitigkeiten» habe. Ob Minellis Äusserungen Grund zu Klagen sind, dazu will Staatsanwalt Vollenweider vorerst nicht Stellung nehmen.

























