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25. Februar 2008 13:20; Akt: 25.02.2008 16:44 Print
Oberster Polizist als oberster Steuerbetrüger
von Attila Szenogrady - Musikschule, Raucherentwöhnung, ja selbst ausgestellte Verkehrsbussen: Wenns drum ging die Steuern zu senken, kannte der Einfallsreichtum des obersten Polizisten von Eglisau keine legalen Grenzen.
Am Montag hat das Zürcher Obergericht ausgerechnet einen langjährigen Polizeivorstand der Gemeinde Eglisau wegen mehrfachen Steuerbetrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken sowie 3000 Franken Busse verurteilt.
Der Sachverhalt war nicht mehr bestritten. Demnach hatte der heute 48-jährige Lokalpolitiker die kantonalen Steuerbehörden zwischen 1995 und 1998 über mehrere Jahre hinweg hinters Licht geführt. Der Geschäftsführer einer Dienstleistungsfirma für Datenverarbeitung hatte regelmässig private Auslagen als geschäftlichen Aufwand verbucht.
Selbst Verkehrsbussen abgezogen
Dazu gehörten die Kosten für die Musikschule seiner Tochter, teuere Luxusreisen oder Krankenkassenprämien. Aber auch eine kostspielige Raucherentwöhnung und sogar von der Polizei ausgestellte Verkehrsbussen. Der gesamte Deliktsbetrag bewegt sich bei
Trotz Strafverfahren langjähriger Polizeivorstand
Trotz des laufenden Strafverfahrens amtete der Angeschuldigte zwischen den Jahren 2002 und 2006 in Eglisau als Gemeinderat. Pikanterweise ausgerechnet als Polizei- und Sozialvorstand. Die politische Karriere des gebürtigen Winterthurers fand ein jähes Ende, als die Staatsanwaltschaft im Mai 2006 Anklage erhob und für den Gemeinderat neben einer bedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten eine Busse von 3000 Franken verlangte.
Übermüdung und Konzentrationsfehler als Tatmotive
Im Dezember 2006 kam das Bezirksgericht Bülach zu einem Schuldspruch und verurteilte den Angeklagten wegen mehrfachen Steuerbetrugs zu einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten sowie 3000 Franken Busse.
Der verurteilte Kaufmann legte Berufung ein und machte am Montag vor dem Zürcher Obergericht eine erhöhte Strafempfindlichkeit geltend. So habe er sich wegen der Strafuntersuchung nicht mehr einer politischen Wiederwahl stellen können, liess er geltend machen. Als Tatmotive gab er zudem Konzentrationsfehler und Übermüdung an.
Nicht unerhebliche kriminelle Energie
Das Obergericht verwarf die Argumente des Angeschuldigten. Als Mitglied einer Exekutivbehörde habe er sich einer erhöhten Verantwortung zu stellen, führte der zuständige Referent Erwin Leuenberger aus. Indem der Angeklagte über Jahre hinweg delinquierte, habe er eine nicht unerhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Hätte er während der Amtszeit zugeschlagen, wäre es gar zu einer Straferhöhung gekommen, machte Leuenberger klar. Die Taten seien zudem auf finanzielle Motive zurückzuführen. Eine Übermüdung oder fehlende Konzentration schlossen die Oberrichter dagegen aus.
Geld- statt Gefängnisstrafe
Aufgrund des neuen Rechts kam der Ex-Gemeinderat dennoch milder davon. So setzte das Obergericht anstelle der Gefängnisstrafe eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken fest. Zudem eine zu bezahlende Busse von 3000 Franken. Bei Nichtbezahlung droht eine unbedingte Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen. Zudem soll der frühere Polizeivorstand für sämtliche Gerichtkosten beider Instanzen von über 6000 Franken aufkommen.

























