Horgen ZH

07. September 2010 23:52; Akt: 07.09.2010 17:26 Print

Freiheitsstrafe für notorischen SchlägerFreiheitsstrafe für notorischen Schläger

von Attila Szenogrady - Ein junger Kosovare aus Horgen muss für vier Jahre hinter Gitter. Der Schläger hat auf offener Strasse mehrere Personen brutal zusammengeschlagen und mit Fusstritten gegen den Kopf erheblich verletzt.

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Der in Horgen aufgewachsene Kosovare galt schon in der Oberschule als äusserst gewaltbereit. Schon nach zwei Monaten erhielt er nach einer Prügelei ein Schulverbot. In der Folge prägten Arbeitslosigkeit, Alkohol, Gewaltexzesse und Bekanntschaft mit der Strafjustiz sein Leben.

Zwei Geschädigten in den Kopf getreten

In seinem 20. Lebensjahr leistete sich der notorische Schläger eine erschreckende Gewaltorgie. So am 15. April 2007, als er an der Zürcher Militärstrasse ohne Vorwarnung auf einen heute 27-jährigen Passanten losging. Er schlug das Opfer zunächst mit einem Faustschlag zu Boden. Dann trat er ihm mit voller Wucht gegen den Kopf. Der Geschädigte erlitt nicht nur eine Gehirnblutung, sondern auch mehrere Brüche im Stirnbereich, sowie am Nasenbein.

Nur 20 Minuten zuvor hatte der Angeklagte einem weiteren Fussgänger mit einem Boxhieb das Nasenbein gebrochen. Trotz laufender Strafuntersuchung schlug der Angeklagte im November 2007 erneut zu. Diesmal vor dem Einkaufszentrum Sihl-City, wo er einen 23-jährigen Serben niederschlug und diesem mit einem Fusstritt gegen den Kopf eine Gehirnerschütterung beibrachte.
Im Mai 2008 war der Horgner Angeklagte an zwei weiteren blutigen Keilereien in Rümlang aktiv beteiligt.

Hohe Strafe angefochten

Bereits im Oktober vor einem Jahr musste sich der grösstenteils geständige Angeschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Körperverletzung, Angriffs sowie Raufhandels kassierte er anklagegemäss eine hohe Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Verteidigung ging in die Berufung. Nicht nur gegen die Schuldpunkte der versuchten schweren Körperverletzung sowie Angriffs, sondern auch gegen die hohe Freiheitsstrafe.

Am Dienstag erschien der Angeschuldigte vor dem Zürcher Obergericht und beteuerte, dass er inzwischen seine Fehler eingesehen und ein neues Leben begonnen habe. Der Verteidiger verlangte deshalb eine letzte Chance für seinen Klienten und forderte in seinem Hauptantrag eine bedingte Strafe von zwei Jahren. Im schlimmsten Fall seine teilbedingte Strafe von drei Jahren angemessen.
Zudem verneinte er eine versuchte schwere Körperverletzung, die nur bei einem der beiden Fusstritte eingeklagt worden sei.

Nur leichte Strafsenkung

Das Obergericht zeigte sich sehr beeindruckt durch die hohe Gewaltbereitschaft des Angeklagten und ging von einem schweren Verschulden aus. Es wollte ihm auch nicht abkaufen, dass er heute so friedlich geworden sei. Was, wenn der Angeklagte wieder einmal provoziert werden sollte, wollte einer der Oberrichter wissen. Den Fusstritt gegen den Kopf des 27-jährigen würdigten die Oberrichter klar als versuchte schwere Körperverletzung. So habe der Täter schwere Schädigungen seines bereits wehrlos am Boden liegenden Opfers in Kauf genommen, sagte Referent Marco Ruggli.

Trotzdem kam es zu einer leichten Strafsenkung auf noch vier Jahre Freiheitsstrafe. Diese war auf einen Teilfreispruch in einem Nebenpunkt zurückzuführen. So stuften die Richter eine Keilerei in Rümlang nicht als Angriff, sondern nur als Tätlichkeit ein.

Trotzdem war zum Schluss klar, dass auf den Horgner ein längerer Aufenthalt hinter Gittern wartet. So hat er bisher erst 125 Tage der mehrjährigen Strafe in Untersuchungshaft verbüsst.

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  • B.Kerzenmacher am 09.09.2010 14:49 Report Diesen Beitrag melden

    Kosten

    Was kostet das den Steuerzahler wieder nur weil man den nicht schon nach den ersten Verbrechen ausweiste.Bleibt zu hoffen nach der verbüssung der Strafe muss der gehen und zwar nicht nur für 10 Jahre wie üblich.Des weiteren dürfte den Steuerzahler interessieren was solche Leute jährlich kosten.Man hat jawohl noch Anspruch darauf für was das sauer verdiente Geld draufgeht.

  • Daniel Müller am 08.09.2010 23:17 Report Diesen Beitrag melden

    Justiz

    Von unserer Justiz ist ja nichts anderes zu erwarten als solche Urteile,es verwundert dass er nicht noch eine Entschädigung ausbezahlt bekommt.Wir Schweizer haben es mit der Ausschaffungsinitiative nun selber in der Hand dem ganzen ein Ende zu bereiten.Leute geht wählen und stimmt für die Initiative und wir haben wieder Ruhe im Land.

  • Fritz von Allmen am 08.09.2010 22:31 Report Diesen Beitrag melden

    Liebe Mit-Eidgenossen..

    helfen Sie bitte im nächsten Herbst mit Ihrer Stimmabgabe solche Kuschel-Justiz aus underem Land ein für allemal zu verbannen! Es ist allerhöchste Zeit!