Zürich

09. September 2010 23:50; Akt: 09.09.2010 20:34 Print

Sex-Falle für junge FrauenSex-Falle für junge Frauen

von Attila Szenogrady - Ein 27-jähriger Informatiker hat sich in seiner Zürcher Wohnung an zwei jungen Frauen sexuell vergangen. Bis hin zu einer Vergewaltigung. Vor Gericht machte der Angeklagte vergebens einen Racheakt geltend.

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«Wir sind den glaubhaften Darstellungen der beiden Opfer gefolgt», verkündete der Gerichtsvorsitzende Philippe Ernst anlässlich der Urteilseröffnung vom Donnerstag. Demnach war ein heute 27-jähriger Informatiker im letzten November in einer Bar im Kreis 1 seiner damals 18-jährigen Freundin und deren 19-jährigen Begleiterin begegnet. Kurz nach Mitternacht bot er den beiden jungen Frauen an, an eine Party am Escher-Wyss-Platz mitzukommen. Er müsse vorher nur noch etwas aus seiner Wohnung in Altstetten holen, sagte er und fuhr die beiden Innerschweizer Geschädigten zu sich nach Hause.

In Sex-Falle gelockt

In Wirklichkeit wollte der aus Ostafrika stammende Brite mit beiden Frauen Sex und lockte sie in eine Falle. Kaum in der Wohnung schloss er die Türen ab und zog sich aus. Gegen den Willen seiner überraschten Partnerin, die sogleich Widerstand leistete. Worauf der Angeklagte das zweite Opfer zu sexuellen Handlungen zwingen und dessen Hand an seinen erigierten Penis führen wollte. Vergebens, da sich auch die 19-jährige Zugerin zu Wehr setzte. Sie wurde vom kräftigen Angreifer zu Boden geworfen. Dann stürzte er sich wieder auf seine auf dem Bett liegende Freundin. Er brach ihren Widerstand mit körperlicher Gewalt und zwang sie zum Geschlechtsverkehr. Unter den Augen der schockierten Zeugin. Erst danach liess der Mann seine beiden Gefangenen wieder frei.

Racheakt geltend gemacht

Die Geschädigten erstatteten nach einigen Tagen Strafanzeige. Kurz darauf wurde der Angeklagte von der Polizei am Arbeitsplatz verhaftet und sitzt seither im Gefängnis. Vor Gericht macht er einen Racheakt des Hauptopfers geltend. Seine Ex-Partnerin habe erfahren, dass er sie mit einer anderen Frau betrogen habe. Deshalb habe sie ihn zu Unrecht angeschwärzt, erklärte er. Es sei zwar in jener Nacht zu Sex gekommen. Jedoch freiwillig und einvernehmlich.

Auch der Verteidiger setzte sich für einen vollen Freispruch ein und zog die belastenden Aussagen der beiden Frauen aufgrund von Widersprüchen in Zweifel. Der Anwalt verwies auch auf ein seltsames Verhalten der angeblich Vergewaltigten, die sich noch nach der Tat mit ihrem angeblichen Peiniger zu einem Essen verabredet habe.

Zwei glaubhafte Opfer

Das Gericht folgte jedoch dem Staatsanwalt, der wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung sowie Tätlichkeiten eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verlangt hatte. Im Zentrum standen dabei die glaubhaften Aussagen der beiden Opfer, die ihre Gefühle und Stimmungen in der Tatnacht genau und übereinstimmend geschildert hätten, erklärte der Vorsitzende Ernst. Hinzu kam das ärztlich dokumentierte Verletzungsbild des jüngeren Opfers, welches nach der Tat mehrere Quetschungen am linken Arm, an der linken Brust, an einem Knie sowie an einem Unterschenkel aufwies.

36 Monate teilbedingt

Bei der Strafzumessung kam das Gericht dem Ersttäter entgegen und setzte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten fest. Davon 15 Monate unbedingt. Womit der Informatiker bald wieder in Freiheit gelangen könnte. Er wurde verpflichtet, Schmerzensgelder zu bezahlen. 10 000 Franken seiner Ex-Freundin, 3000 Franken der zweiten Geschädigten.