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Effretikon ZH
03. Juli 2010 12:31; Akt: 03.07.2010 12:32 Print
Wenn Liebe blind macht
von Attila Szenogrady - Was mit einer Ferienliebe in der Dominikanischen Republik himmlisch begann, endete in einer Ehehölle in der Schweiz.
Wie konnte es die 35-jährige Geschädigte aus Effretikon mit dem gleichaltrigen Mann aus der Karibik so lange aushalten? Diese Frage stand am Freitag im Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht im Vordergrund. Die Schweizer Informatikerin hatte sich in den Angeklagten vor mehreren Jahren während eines Ferienaufenthaltes in der Dominikanischen Republik verliebt. Nach der Heirat lebte das Paar in der Schweiz. Trotz der Geburt eines Kindes stand die Ehe schon bald unter einem schlechten Stern.
Fest steht, dass der Angeklagte so treu war wie Casanova. Am Prozess kam heraus, dass der reisefreudige Hilfsarbeiter bereits fünf Kinder mit vier verschiedenen Frauen gezeugt hat. Auch in Effretikon erfüllte er nicht nur seine ehelichen Pflichten, sondern pflegte auch intime Beziehungen zu einer festen Freundin sowie zu einer weiteren Geliebten. Erstaunlich war dabei, dass die Schweizer Ehefrau davon wusste und sogar Kontakte zur Freundin ihres Mannes pflegte.
Nicht zuletzt stieg der Angeklagte in einen schwunghaften Kokainhandel ein und beantwortete kritische Fragen seiner Frau wiederholt mit Prügel- und Würgeattacken. Zudem bedrohte er sie öfters mit dem Tode.
Nur teilgeständig
Vor Gericht wies der Angeklagte die meisten Vorwürfe zurück. So sämtliche Gewaltübergriffe zulasten seiner Frau. Vom Handel mit rund siebeneinhalb Kilogramm Kokain gestand er trotz einer glaubhaften Kronzeugin bloss 1,2 Kilogramm ein. Für den zuständigen Staatsanwalt Roger Egli lag ein schweres Verschulden vor. Er verlangte eine hohe Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Im Gegensatz zur Verteidigung, die sich für die sofortige Haftentlassung ihres Mandanten einsetzte.
Fünfeinhalb Jahre Freiheitsentzug
Das Gericht kam jedoch zu umfassenden Schuldsprüchen. Wegen Drogenhandels,, Körperverletzungen, Drohung und weiteren Delikten. Die Richter stützten sich dabei auf die Darstellungen der Ehefrau ab. Sie will heute offenbar die Scheidung und hat ihren Noch-Ehemann erheblich belastet.
Auch beim Drogenhandel sah das Gericht die Schuld als erwiesen an. Was zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren führte. Zudem wurde der Angeklagte grundsätzlich verpflichtet, seiner Frau für einen noch unbekannten Schadenersatz aufzukommen. Zudem für eine Genugtuung von 3000 Franken.

























