Nürensdorf ZH

09. September 2010 22:00; Akt: 09.09.2010 22:05 Print

Rückfälliger Blaufahrer bestraftRückfälliger Blaufahrer bestraft

von Attila Szenogrady - Wegen Eheproblemen ist ein Autohalter aus Nürensdorf wiederholt betrunken herumgefahren. Bis er in Brütten eine Frontalkollision mit einer verletzten Person verursachte.

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Es war am späten Abend, als ein heute 25-jähriger Kanalreiniger aus Nürensdorf am 9. Juni 2009 mit seinem Personenwagen der Marke BMW in Richtung Brütten fuhr. Nach einem heftigen Ehestreit mit seiner Frau, hatte sich der Mazedonier einen starken Rausch angetrunken. Trotz eines bereits laufenden Strafverfahrens wegen Alkohols am Steuer, war er damit erneut als Blaufahrer unterwegs.

Frontalkollision mit glimpflichen Folgen

Laut Anklage wollte der Lenker in einer Rechtskurve ausprobieren, wie gut sich sein Auto auf dem Boden hält. Mit massiven Folgen. Da er mit rund 75 km/h viel zu schnell über die Fahrbahn schlitterte, verlor er die Herrschaft über sein Fahrzeug. Er krachte in einige Bordsteine hinein und geriet auf die Gegenfahrbahn. Wo es mit einem korrekt entgegenkommenden Personenwagen bei einem Tempo von rund 47 km/h zu einer Frontalkollision kam. Glücklicherweise zog der schwere Unfall glimpfliche Folgen nach sich. So kam der unschuldige Automobilist mit einem Schleudertrauma im Halsbereich sowie Prellungen an der Bauchdecke davon.

Ohne Führerausweis unterwegs

Dem Angeklagten wurde nach dem Unfall der Führerausweis sogleich abgenommen. Zuerst ohne Wirkung. Laut Anklage fuhr der Arbeiter weiterhin mit seinem zweiten Auto herum. Mindestens achtmal von Nürensdorf nach Bassersdorf. Bis er Ende Juni 2009 in eine Polizeikontrolle geriet.

Am Donnerstag musste sich der geständige Blaufahrer wegen groben Verkehrsdelikten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihm drohte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Sieben Monate davon sollte er verbüssen.

Letzte Chance: Neun Monate bedingt

Das Gericht kam zu Schuldsprüchen und setzte im Sinne einer letzten Chance eine bedingte Strafe von neun Monaten fest. Zudem die Weisung, ein Lernprogramm zu besuchen. Der Angeklagte habe kein Autorennen veranstaltet, befand das Gericht und folgte damit dem Verteidiger, der eine versehentliche Fehleinschätzung seines Klienten geltend gemacht hatte. Der Antrag des Anwalts auf eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken hatte dennoch keine Chance. Die Richter legten eine deutlich verlängerte Probezeit von vier Jahren fest.