25. März 2008 11:43; Akt: 25.03.2008 12:49 Print

Zweimal geheiratet – zweimal vergewaltigtZweimal geheiratet – zweimal vergewaltigt

von Attila Szenogrady - Ein Iraker hat in Zürich seine Gattin vergewaltigt. Nach der Scheidung und Haftentlassung heiratete der Täter seine Ex-Frau ein zweites Mal. Und vergewaltigte sie erneut.

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Es war am 30. Juni 2005, als das Bezirksgericht Zürich einen heute 43-jährigen Iraker wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Drohung und Tätlichkeiten zu einer Zuchthausstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte. Der Familienvater hatte seine um acht Jahre ältere Ehefrau nicht nur geschlagen, sondern auch gegen deren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Der verurteilte Täter verschwand im Gefängnis. Worauf die Ehe am 29.März 2006 nach elf Jahren geschieden wurde.

Zweite Heirat nach Haftentlassung

Am 14. Juli 2006 wurde der Angeklagte vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen. Schon nach wenigen Monaten nahm er Kontakt zu seiner Ex-Partnerin auf und flehte sie an, ihn wieder bei sich aufzunehmen. Die Hausfrau gab nach und willigte auch in eine zweite Heirat ein. Am 10. Oktober 2006 fand die Trauung vor einem islamischen Geistlichen nach muslimischem Recht statt.

Erneut vergewaltigt und in die Nase gebissen

Laut Anklageschrift vergingen nach der zweiten Heirat keine sechs Wochen, als der Fürsorgeempfänger erneut seine Frau zu drangsalieren begann. So stellte er ihr in Aussicht, sie in Stücke zu schneiden. Im Januar 2007 kam es noch schlimmer: Als sie an einem Tag keinen Sex mit ihm haben wollte, vergewaltigte er sie im Schlafzimmer.

Am 21. Februar 2007 eskalierte die Situation erneut. Während eines heftigen Streits entwand der Angeklagte seiner Frau in der Küche ein Messer und schlug sie danach brutal mit diversen Faustschlägen gegen den Kopf zusammen. Als sie bereits wehrlos am Boden lag, beugte er sich über sie und biss sie heftig in die Nase. Während die erheblich verletzte Geschädigte ins Stadtspital Waid eingeliefert wurde, nahm die Polizei den Angreifer fest. Er sitzt seither wieder hinter Gitter.

Verwahrung gefordert

Im letzten Herbst stand der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Zürich. Ihm drohte eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten. Der Vertreter der Geschädigten verlangte sogar die Verwahrung des Irakers. Ein psychiatrisches Gutachten hatte die Gefahr der Begehung von weiteren Straftaten als mittelgradig erhöht eingestuft.

32 Monate absitzen

So weit ging das Gericht in seinem nun eröffneten Urteil nicht. Allerdings verurteilte es den Beschuldigten wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Drohung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Wobei der in der laufenden Probezeit rückfällig gewordene Täter die gesamten 32 Monate verbüssen soll. Im Urteil ist von einer ernsthaften Einsichts- und Respektlosigkeit des Angeschuldigten die Rede. Der Mann wurde verpflichtet, seiner Noch-Ehefrau, die heute noch unter den Vorfällen leidet und Angst empfindet, ein Schmerzensgeld von 5000 Franken zu bezahlen.