Horgen ZH

19. Juni 2009 10:02; Akt: 23.12.2009 14:12 Print

Zwillingsmord: «Mutter handelte ohne Skrupel»Zwillingsmord: «Mutter handelte ohne Skrupel»

Im Fall der ermordeten Horgener Zwillinge weisen zahlreiche Indizien auf die alleinige Täterschaft der Mutter hin. Laut Staatsanwalt ist sie besonders skrupellos bei der Ermordung ihrer Kinder vorgegangen. Doch die 35-Jährige bestreitet die Tat weiterhin.

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Die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich hat gegen die Mutter der Kinder am 9. Juni 2009 bei der Anklagekammer des Obergerichtes Anklage erhoben und die Untersuchung gegen den Vater eingestellt. Ein klares Signal, wen die Staatsanwaltschaft für die Schuldige im Zwillingsmord von Horgen hält.

Am frühen Morgen des 24. Dezembers 2007 hatten die Eltern der beiden Erstklässler der Polizei gemeldet, ihre Kinder seien umgebracht worden. Polizei und Sanität fanden den Knaben tot in der Wohnung; das Mädchen lebte zwar noch, konnte aber nicht mehr gerettet werden. Die in getrennten Zimmern schlafenden Kinder waren erstickt worden. Obwohl es in der Wohnung Einbruchsspuren gab, richtete sich der Verdacht sofort gegen die Eltern. Beide kamen in Untersuchungshaft. Kriminaltechnische Abklärungen ergaben, dass in der Tatnacht keine fremden Personen in der Wohnung waren.

Mutter bestreitet die Tat weiterhin

Nach mehr als einem Jahr konnte die Zürcher Staatsanwaltschaft nun die Untersuchungen zum Fall abschliessen: Wie Markus Oertle, stellvertretender Staatsanwalt gegenüber 20 Minuten Online sagte, konnte im Verlaufe der Untersuchungen eine Mittäterschaft des Vaters ausgeschlossen werden. «Die Staatsanwaltschaft geht anhand der Indizien von einem besonders skrupellosen und verwerflichen Handeln der Mutter aus», so Oertle weiter.

Die Anklage lautet auf mehrfachen Mord.

Konkret wird der zu Tatzeit 34-jährigen Mutter vorgeworfen, ihre in getrennten Zimmern schlafenden Kinder erstickt zu haben. «Die Angeklagte ist jedoch nach wie vor nicht geständig», sagte Oertle weiter.

Früher verstorbenes Baby kein Gegenstand der Anklage

Der Verdacht, dass die Mutter auch den Tod ihres im Jahr 1999 verschiedenen Säuglings verschuldet haben könnte, hat sich jedoch laut Oertle nicht erhärtet: «Wir studierten die Akten zur damals erfolgten Obduktion und stiessen auf keine Anhaltspunkte, die auf eine andere Todesursache als plötzlichen Kindstod hinweisen würden.»

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Hauptverhandlung gegen die Mutter im Spätwinter oder Frühjahr 2010 vor dem Zürcher Geschworenengericht stattfinden wird. Das Strafhöchstmass für Mord ist lebenslänglich.

(sda/kbr)