«Poker-Ali»

08. September 2010 17:17; Akt: 08.09.2010 17:30 Print

Der vollinvalide Casino-StarDer vollinvalide Casino-Star

von Attila Szenogrady - 15 Monate Gefängnis bedingt für einen betrügerischen Sozialhilfeempfänger. Während er für die Behörden als invalid galt, liess er sich am Lokalfernsehen als Poker-Star feiern.

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Laut Anklage hat ein türkisch-schweizerischer Pokerspieler aus Zürich Fürsorge- und Invalidengelder für rund 450 000 Franken ertrogen. Das Gericht sah aber nur einen Deliktsbetrag von rund 95 000 Franken als erwiesen an.

Es war im Juli 2007, als der Lokalsender Tele Züri eine Reportage über das Casino Baden ausstrahlte. Dabei trat ein türkisch-schweizerischer Doppelbürger stolz vor die Kamera und prahlte, dass er beim Pokerspiel 1000 Franken pro Nacht gewinnen würde. Doch diesmal hatte der Glücksspieler mit dem bezeichnenden Spitznamen «Poker-Ali» Pech. So hatte auch eine Polizeibeamtin die Sendung gesehen. Sie kannte den arbeitslosen Kokainkonsumenten aus Zürich und brachte nun den Stein der Ermittlungen ins Rollen.

Vollinvalider als Casino-Star

Im November 2009 erhob der zuständige Staatsanwalt Markus Hug gegen den heute 55-jährigen «Poker-Ali» Anklage. Wegen mehrfachen Betruges und Nebendelikten verlangte der Ankläger eine gerade noch bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie 1000 Franken Busse. Die Vorwürfe wogen schwer. So galt der Familienvater schon ab Februar 2001 infolge psychischer Störungen als zu 100 Prozent arbeitsunfähig und kassierte sowohl Invaliden- als auch phasenweise Fürsorgegelder. Der Schönheitsfehler dabei: Der angeblich mittellose «Poker-Ali» besass in der Türkei zwei Liegenschaften für rund 100 000 Franken und reiste oft dorthin. Zudem verkehrte er ab 2005 drei Jahre lang in diversen Casinos und spielte nächtelang durch. In Baden galt er gar als Casino-Star und halbprofessioneller Spieler.

Hoher Deliktsbetrag eingeklagt

Mit rund 450 000 Franken klagte Staatsanwalt Hug einen hohen Deliktsbetrag ein. Alleine 330 000 Franken entfielen auf die Invalidengelder. Um rund 94 000 Franken soll das Amt für Zusatzleistungen geprellt worden sein, das Zürcher Sozialamt um über 20 000 Franken. Der zentrale Vorwurf der Anklage lautete, dass sich der Gesundheitszustand des Angeklagten ab 2005 markant verbessert hatte. Wobei er die Geschädigten nicht darüber informiert habe.

Keine Anzeichen von Reue

Am Mittwoch stand «Poker-Ali» vor dem Bezirksgericht Zürich und gab nur einige Nebendelikte zu. Die Betrugsvorwürfe stellte er in Abrede und zeigte keine Anzeichen von Reue. Er lebe heute von der Sozialhilfe, sagte er und führte aus, dass er nicht im Sinne habe, eine Arbeit zu suchen. Obwohl er seit 30 Jahren in der Schweiz lebt, benötigte er einen Dolmetscher und gab unumwunden zu, dass er heute noch gelegentlich Kokain konsumiere und Karten spiele.
Verteidiger Thomas Fingerhut verlangte Freisprüche von den Betrugsvorwürfen und führte aus, dass den IV-Stellen sehr wohl bekannt gewesen sei, dass sein Klient spielsüchtig sei. Zudem seien einem IV-Bezüger Reisen ins Ausland nicht verwehrt. Bei den Liegenschaften habe der Angeklagte die Fragen der Sozialbehörden falsch verstanden. So sei er davon ausgegangen, dass er nur allfällige Erträge anzugeben hätte.

Nur teilweise schuldig

Das Gericht verurteilte «Poker-Ali» wegen mehrfachen Betrugs und illegalen Aufenthaltes seiner litauischen Lebenspartnerin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Schuldsprüche betrafen widerrechtlich bezogene Fürsorgegelder sowie Zusatzleistungen für rund 95 000 Franken. So habe der Angeklagte den Besitz seiner türkischen Häuser arglistig verschwiegen, befand der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli.
Bei den derzeit sistierten Invalidengeldern kam das Gericht hingegen zu Freisprüchen. So widerlege nächtelanges Pokern die Arbeitsunfähigkeit noch nicht, sagte Aeppli. Zudem habe der Angeklagte angegeben, spielsüchtig zu sein und in diesem Punkt nichts verheimlicht. Die Sozialversicherungsanstalt hätte nähe Abklärungen darüber treffen sollen.

Fragliche IV-Rente

Trotz den Teilfreisprüchen äusserte Aeppli zum Schluss kritische Bemerkungen. So sei es fraglich, ob der Angeklagte aufgrund seines Lebenswandels tatsächlich Anspruch auf eine IV-Rente habe. Zudem störe es das Gericht, dass er nicht einmal den Versuch unternehme, eine Arbeit zu finden.