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Detektei fahndet im Internet
31. August 2009 15:49; Akt: 31.08.2009 16:54 Print
«Wer kennt die Vandalen von Oerlikon?»
von Amir Mustedanagic - Wanted: Eine Privatdetektei aus Zürich fahndet per Plakat und YouTube nach drei Vandalen. Ihr Bild ist nicht nur auf rund 30 Steckbriefen in Zürich-Oerlikon zu sehen, sondern auch weltweit im Internet. In ähnlichen Fällen hatten die Datenschützer gegen solche «Selbstjustiz» ihr Veto eingelegt.

Auf frischer Tat ertappt: Die drei mutmasslichen Vandalen von Oerlikon. (Quelle: youtube.com)
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Ob die Schläger von Kreuzlingen, die Bus-Prügler von Basel oder die Hooligans aus Luzern – die Internet-Fahndung hat sich bei der Polizei längst als erfolgreiches Ermittlungsmittel etabliert. Doch nicht nur die Behörden fahnden im Internet, wie ein aktuelles Beispiel aus Zürich-Oerlikon beweist: Die Privatdetektei Business Control Switzerland sucht per Plakat und YouTube-Film nach drei Vandalen. Sie sollen am 6. August an einem Auto in Zürich-Oerlikon einen Schaden «von rund 3000 Franken» verursacht haben. Die Belohnung für Hinweise: 200 Franken.
Wanted: Rund 30 Steckbriefe mit dem Bild der mutmasslichen Vandalen wurden in Zürich-Oerlikon ausgehängt.
Der Griff zum Wanted-Schild wurde trotz Anzeige bei der Polizei nötig, sagt David Spuler von Business Control: «Aufgrund der geringen Schadensumme und fehlender Erfolgschancen auf eine Identifikation anhand der Überwachungsaufnahmen stellte die Polizei weitere Ermittlungen ein.» Der Kunde habe sie daraufhin beauftragt, weiter nach den Tätern zu fahnden, da die Versicherung den entstandenen Schaden nicht deckt. Business Controll entschied sich für eine Internet-Fahndung: «YouTube ist sehr verbreitet und ein entsprechend guter Kanal für solch eine Fahndung», erklärt Spuler gegenüber 20 Minuten Online.
Bagatelle reicht nicht für Internet-Fahndung
Unproblematisch ist die öffentliche Fahndung im Internet nicht: Die mutmasslichen Täter haben trotz ihrer Taten ein Recht am eigenen Bild und auf die Unschuldsvermutung. «Die Massnahme muss verhältnismässig sein», sagt der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter Thür, im Interview mit 20 Minuten Online. Es müsse berücksichtigt werden, dass «das Internet nicht vergisst». Deshalb sei ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung des Delikts Bedingung.
Im Falle der Kreuzlinger-Schläger beispielsweise wurde aufgrund der schwerwiegenden Taten und der aussichtslosen Ermittlungsverfahren der Polizei die Internet-Fahndung als «verhältnismässiges Vorgehen» eingestuft. Eine Bagatelle, die nur mit Haft oder Busse bestraft werde, reiche für den Gang an die Öffentlichkeit nicht, sagt Thür. «Es muss sich um Delikte gegen Leib und Leben und schwere Sachbeschädigungen handeln.»
Vandalen können gegen die Veröffentlichung klagen
Unverhältnismässig zum Einsatz kam die Internet-Fahndung bereits im Juni in Bern: Die Betreiber der Drahtseilbahnen Marzili hatten bei der Suche nach einem Schwarzfahrer Aufnahmen der Überwachungskamera veröffentlicht. Die Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (Edöb), Eveline Schmid, kritisierte in der Folge das Vorgehen als unverhältnismässig und Verstoss gegen das Datenschutzgesetz.
Die Internet-Fahndung könnte zudem strafrechtliche Konsequenzen für den Urheber haben, wie der Bündner Datenschutzbeauftragte Thomas Casanova gegenüber der «Südostschweiz» im Falle eines Wirtes aus
«Wir sehen kein Problem in der öffentlichen Fahndung»
«Uns ist bewusst, dass die Fahndung theoretisch heikel sein könnte», sagt David Spuler von Business Control. Auf den Aufnahmen seien aber weder weitere Personen noch Fahrzeuge zu erkennen, sondern nur der Täter und seine beiden Begleiter, verteidigt Spuler die Veröffentlichung. Ausserdem habe die Polizei diese Fahndungsmethode «ja selbst schon benutzt». Nach erfolgreicher Fahndung wolle man zudem das Videomaterial löschen. Im Prinzip sei es deshalb dasselbe Vorgehen wie bei den Schlägern von Kreuzlingen, nur handle es sich hier um ein geringeres Delikt und nicht um einen Personenschaden, so Spuler. «Wir sehen entsprechend kein Problem in der öffentlichen Fahndung.»
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Alle 106 Kommentare




























Sicherheit VS. Freiheit
Liebe Leute, lasst euch chipen gebt euere DNA ab und lasst euch im Schlafzimmer/Bad Filmen. Ihr habt ja nichts zu verbergen!!! Ich hoffe es werden ALLE Gesetzesübertretungen bekannt. Steuerhinterziehung, 5KmH zu schnell, Falschparken, Littering etc. Ich freu mich drauf :)
Verhältnissmässigkeiten / Gehirnschmalz
Ein Sachschaden von 3000.- IST eine Bagatelle, wenn man bedenkt was die Banker und Politiker die letzten Jahre angerichtet haben. Diese kommen weder an den Pranger noch in den Knast, wo sie alle hingehören, nein, die bekommen von UNS allen auch noch Milliarden geschenkt!
wir sind doch selber schuld daran...
scheinbar ist es nötig, dass wir rund um die uhr überwacht werden. es ist bitter, dass wir alle unter big brother leben werden, aber offensichtlich geht es nicht anders. ich akzeptiere das wenn ich dafür sicherheit geniessen kann.