Zürich

16. Oktober 2009 20:17; Akt: 16.10.2009 20:21 Print

Darkroom als SexfalleDarkroom als Sexfalle

von Attila Szenogrady - Laut Anklage wurde eine gerade einmal 16-jährige Schülerin in der Darkroom-Kabine eines Zürcher In-Clubs vergewaltigt. Nun soll der mutmassliche Täter, ein 23-jähriger Rumäne, für viereinhalb Jahre hinter Gitter.

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Der Geschlechtsverkehr in der Darkroom-Kabine eines Zürcher In-Clubs war vor Gericht grundsätzlich nicht mehr bestritten. Allerdings umso mehr die rechtliche Würdigung des Vorfalls vom 16. November 2008. Sicher ist, dass sich damals eine 16-jährige Schülerin aus dem Zürcher Oberland im fraglichen Club aufhielt und in den frühen Morgenstunden auf den ihr bereits flüchtig bekannten Angeklagten traf. Sie hatte mit ihm zwei Wochen zuvor gemeinsam Kokain konsumiert. Zum ersten Mal in ihrem Leben, wie sie später zu Protokoll gab.

Darkroom als Falle

Laut Anklage lockte der 23-jährige Rumäne die Geschädigte nun in eine Darkroom-Kabine und schloss die Türe ab. Dann forderte er sie energisch auf, erneut Kokain zu schnupfen. Die Schülerin weigerte sich diesmal zunächst, gab dann aber aus Angst nach. Als der Angeschuldigte seine Hosen öffnete und Sex verlangte, leistete sie zunächst Widerstand und sagte ihm auf Englisch wiederholt «no». Gemäss Staatsanwalt vergeblich: Der Angeklagte zwang sein Opfer ohne Kondom zum Geschlechtsverkehr. Nach dem Samenerguss liess er es wieder nach draussen. Wo die junge Frau ihre Kollegen über den Vorfall informierte. Allerdings verging noch ein Monat, bis sie den Mut fand, ihren Bekannten bei der Polizei anzuzeigen. Dieser sitzt seit den vergangenen Weihnachten im Gefängnis.

Hohe Strafe gefordert

Am Freitag beteuerte der Angeklagte beim Hauptdelikt seine Unschuld und sprach vor Gericht von einem einvernehmlichen Sexualakt. Auch sein Verteidiger verneinte eine Vergewaltigung und verlangte die sofortige Haftentlassung seines Klienten. Der Rechtsanwalt verwies auf das Umfeld des In-Clubs, wo schneller Sex zur Gewohnheit gehöre.

Auch der Staatsanwalt fragte sich, was dort eine 16-jährige Schülerin eigentlich zu suchen hatte. Was aber weder die Vergewaltigung noch die Freiheitsberaubung oder die Nötigung rechtfertige, benannte er die Schuldpunkte und forderte eine hohe Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Rechtsvertreterin der Geschädigten verlangte ein Schmerzensgeld von 15 000 Franken und führte aus, dass ihre Klientin seit dem Vorfall unter massiven sexuellen Problemen leide.

Da sich die Verhandlung bis in die späten Abend hinzog, wird das Gericht das Urteil nächste Woche eröffnen. Mindestens so lange bleibt der Tourist eingesperrt.