Dübendorf ZH

30. November 2009 23:50; Akt: 30.11.2009 19:38 Print

Junger Raser muss ins GefängnisJunger Raser muss ins Gefängnis

von Attila Szenogrady - Ein Autohalter aus Dübendorf hat der Kantonspolizei Zürich zwischen Volketswil und Uster eine wilde Verfolgungsjagd geliefert. Nun wird der junge Raser nicht nur zur Kasse gebeten, sondern muss auch für drei Monate hinter Gitter.

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Es war in der Nacht auf den 18. Oktober 2008, als einer Patrouille der Kantonspolizei Zürich an der Industriestrasse in Volketswil ein verdächtiger Personenwagen auffiel. Als die Verkehrsbeamten den Lenker kontrollieren wollten, drückte dieser sogleich auf das Gaspedal und suchte das Weite.

Wahnsinnsfahrt nach Uster

Die später verfasste Anklageschrift schilderte, wie sich der junge Lenker auf der Flucht zu einer eigentlichen Wahnsinnsfahrt bis nach Uster hinreissen liess. Noch in Volketswil überfuhr eine Sicherheitslinie und missachtete ein Rotlicht. Dabei ignorierte er auch den anrollenden Gegenverkehr.

In Nänikon fuhr er an einer Mittelinsel links vorbei und erhöhte seine Geschwindigkeit auf 93 km/h. In Werrikon missachtete er erneut eine Sicherheitslinie und überholte ein Fahrzeug. Mit bereits 96 km/h statt 50 km/h. Dann raste er in Richtung Uster weiter. Wo er erst auf der Zürichstrasse von weiteren eingeschalteten Polizisten gestoppt werden konnte.

Vorbestraft und ohne Führerausweis

Beim erwischten Verkehrsrowdy handelte es sich um heute 21-jährigen Oesterreicher aus Dübendorf. Der Grund für seine halsbrecherische Fahrt war schnell klar. So war der vorbestrafte Lenker ohne Führerausweis unterwegs und wollte sich deshalb der drohenden Kontrolle entziehen.

Zudem kam heraus, dass der Dübendorfer nur drei Wochen vor der Verfolgungsjagd mit einem entwendeten Fahrzeug in Zürich einen Unfall gebaut hatte.

Hohe Strafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft verlangte für den umfassend geständigen Hilfsarbeiter eine unbedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 60 Franken sowie 2000 Franken Busse. Zudem sollte der Rückfalltäter eine ehemals bedingte Vorstrafe von drei Monaten Gefängnis neu absitzen.

Letzte Woche ging der Prozess am Bezirksgericht Zürich ohne den Angeklagten über die Bühne. Dieser hatte aus gesundheitlichen Gründen ein Dispensationsgesuch gestellt.

In seinem am Montag eröffneten Urteil hat das Gericht den Dübendorfer wegen mehrfacher grober Verletzung von Verkehrsregeln, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis und weiteren Delikten für schuldig befunden.

Vorstrafe absitzen

Bei der Geldstrafe kamen die Richter dem Angeklagten entgegen. So setzten sie 240 Tagessätze zu 40 Franken auf Bewährung aus. Dennoch liegt kein mildes Urteil vor. So soll der Beschuldigte nicht nur eine Busse von 2000 Franken, sondern auch eine hohe Gerichtsgebühr von 3 600 Franken bezahlen. Zudem muss er auch noch ins Gefängnis. So erklärte das Gericht seine dreimonatige Vorstrafe als vollziehbar.

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  • Robert Aeschlimann am 01.12.2009 22:41 Report Diesen Beitrag melden

    Tendenziell auf dem richtigem Weg

    Aber immer noch zu wenig.Die Strafe natürlich.Das Fahrzeug sollte eingezogen werden.Er hat eh keinen Fahrausweis und der Erlös aus dem Verkauf einem Wohltätigen Zweck zu geführt werden .Opferhilfe vielleicht?

  • iron paw am 01.12.2009 13:23 Report Diesen Beitrag melden

    wählen und wählen

    wann begreift unser wählfaules volk endlich was mann und frau mit wahlbeteiligung alles bewegen kann ??!! jegliches dilemma hat seinen ursprung in der herrschenden wahl-abstinenz...zur freude der jeweiligen diener/innen brüssels

  • Cian Richter am 01.12.2009 12:36 Report Diesen Beitrag melden

    einfach nur lasch!

    Das kann doch nicht sein nur 3 Mt.??? Wie soll so ein Urteil längerfristig Wirkung hinterlassen??