Herr Rózsa, wie geht es Ihnen?
Klaus Rózsa: Besser, danke. Ich hatte aber eine relativ schlaflose Nacht hinter mir.
Können Sie uns die Ereignisse von gestern Abend während der Besetzung des Zürcher Hardturmsstadions schildern?
Rózsa: Ich fuhr mit meiner Frau zufällig am Hardturmstadion vorbei. Ich hatte meine Profikamera nicht dabei, lediglich eine Digitalkamera. Plötzlich hörten wir Sirenen. Ich begann kaum zu fotografieren, als mich schon Beamte zu Boden rissen.
Was passierte dann?
Rózsa: Ich hatte nicht einmal Gelegenheit, meinen Presseausweis vorzuweisen. Aber das interessierte die Beamten zu diesem Zeitpunkt nicht. Ich gab die Digitalkamera meiner Frau, die weiter fotografierte.
Was geschah weiter?
Rózsa: Als der Einsatzleiter auf Platz war, atmete ich auf. Doch als ich ihm anbot, meinen Presseausweis zu zeigen, entgegnete er: "Ihre Ausweise interessieren mich nicht." Dann wurde auch meine Frau zu Boden gerissen. Danach wurde ich ohne Haftbefehl auf die Polizeiwache gebracht.
Was passierte dort?
Rózsa: Ich wurde in eine Zelle gesperrt. Dort wurde mir beschieden, ich müsse mich jetzt ausziehen, was ich verweigerte. Danach wurde ich abgetastet. Eineinhalb Stunden später wurde ich entlassen. Ohne Einvernahme, ohne Protokoll und ohne Aufnahme der Personalien.
Wie denken Sie über diesen Einsatz?
Rózsa: Ich bin 54 und seit 30 Jahren im Geschäft. So etwas Aggressives habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt. Als ich die Wache verlassen durfte, rief mir einer der Beamten nach: "Hoffentli wirsch vom Tram verschlirgget!" (Hoffentlich wirst du von einem Tram überfahren). Und das ausgerechnet an dem Abend, als ein 83-Jähriger tödlich von einem Tram angefahren wird (Artikel).
Werden Sie Strafanzeige gegen die Polizei erheben, wie Ihre Bildagentur schreibt?
Rózsa: Ich war Präsident der Schweizerischen Mediengewerkschaft Comedia und bin Mitglied des Stiftungsrats des Presserates. Ich kenne die Presserechte ausgezeichnet. Selbstverständlich werde ich eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Körperverletzung und Freiheitsberaubung anstrengen. Ich werde am Montag mit meinem Anwalt sprechen.
Herr Rózsa, vielen Dank für das Gespräch
(Interview: Aurel Stevens)
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Notwehr? wohl kaum! Der Einsatz von Gummischrot ist nur erlaubt wenn kein anderes Mittel mehr zur verfügung steht. Die Erlaubte Minimaldistanz beträgt 20 Meter! Bei geringerer Distanz, wie oben auf den Fotos zu sehen, darf diese Waffe nur im Rahmen der Notwehr eingesetzt werden, sprich bei Gefährdung von Leib und Leben von: Mata am: 08.07.2008 09:20 |
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Standpolizei Zürich Die Stadtpolizei Zürich ist ja bekannt dafür das sie einfach ohne Grund Leute verhaftet, und sie begeilen sich daran wenn sich jemand ausziehen muss. Sie verprügeln auch grundlos und ohne Vorwarnung unschuldige Bürger. von: Stefano Moro am: 08.07.2008 08:46 |
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Richtig! Genau so sollte es funktionieren, Störenfriede, Gaffer und Mediengeile Fotografen gehören in den gleichen Topf. Egal was die Polizei macht, es ist nie Gut! Ich steh hinter unserer Polizei!!! von: Freund am: 08.07.2008 07:55 |