08. Februar 2008 19:01; Akt: 08.02.2008 19:02 Print

«Pitbull-Quartierschreck» soll hinter Gitter«Pitbull-Quartierschreck» soll hinter Gitter

von Attila Szenogrady - Ein 24-jähriger Serbe hat laut Anklage im Zürcher Quartier Wipkingen mit seinem nicht angeleinten Kampfhund nicht nur viele Anwohner erschreckt, sondern auch das Tier massiv verprügelt. Am Freitag war Gerichtstermin.

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Am Gericht glänzte der beschuldigte Hundehalter durch Abwesenheit. Sein Verteidiger erklärte, dass sein Mandant erkrankt sei und sich in Spitalpflege befinde. So fand die Verhandlung ohne den Angeklagten statt. Die zuständige Staatsanwältin lastete dem mehrfach vorbestraften Arbeitslosen nicht nur Tierquälerei, sondern auch Zuwiderhandlung gegen das Sprengstoffgesetz, Marihuanahandel und obendrein diverse Verkehrsdelikte an.

Mit Pitbull Anwohner verunsichert

Der Angeklagte sorgte im Herbst 2006 als Quartierschreck für Schlagzeilen, als sich diverse Anwohner von Wipkingen öffentlich über den Mann beschwerten. So spazierte der Hundehalter immer wieder mit seinem nicht angeleinten Pitbull-Terrier namens «Typhoon» am Fluss sowie am Gemeinschaftszentrum Wipkingen vorbei. Womit er die Gemüter von diversen verunsicherten Anwohnern erregte.

Obwohl er damals angab, dass er sein Tier «sehr liebe», wirft ihm die Staatsanwaltschaft auch Tierquälerei vor. So soll der Beschuldigte seinen Vierbeiner an der Nordstrasse am Rücken gepackt und danach gegen eine Hauswand geworfen haben. Dann versetzte er dem Hund mehrere Tritte und schlug ihn mit den Händen.

Der Drogenkonsument und Marihuana-Dealer hat sich zudem auch als gefährlicher Fussball-Fan entpuppt. So hat er am 9. Dezember 2006 während der Partei FC Zürich gegen Sion im Hardturmstadion hinter einem Tor mit einer brennenden Fackel für Unruhe gesorgt.

Unbedingte Strafe verlangt

Die Staatsanwältin verlangte für den Hundehalter wegen des schweren Verschuldens eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Davon neun unbedingt, womit der Mann hinter Gitter müsste.

Der Verteidiger forderte dagegen Teilfreisprüche und eine bedingte Strafe von acht Monaten. Der Anwalt stellte vor allem die Tierquälerei in Abrede. So sei es möglich, dass ein Belastungszeuge seinen Klienten mit einem anderen Hundehalter verwechselt habe.

Das Gericht kam noch zu keinem Urteil, da es vorerst noch Erkundigungen zum Gesundheitszustand des Angeklagten in die Wege leiten wird. Erst danach wird ein Entscheid gefällt.

Attila Szenogrady, 20minuten.ch