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Winkel ZH
09. September 2010 08:00; Akt: 09.09.2010 01:33 Print
Räuber aus Winkel überfiel Barbetreiber
von Attila Szenogrady - Ein ostafrikanischer Asylbewerber aus Winkel hat in Zürich einen Barbetreiber in einer Tiefgarage ausgeraubt. Vor Gericht beteuerte der Flüchtling vergeblich seine Unschuld.
Es war in der Nacht auf den 23. Januar 2010, als ein heute 62-jähriger Wirt in den frühen Morgenstunden seine Bar im Zürcher Kreis 4 abschloss und mit den Tageseinnahmen nach Hause fahren wollte. Als er an der Diensterstrasse die Tiefgarage betrat, erschrak er massiv. So standen plötzlich zwei Männer vor ihm und verlangten Geld.
Niedergeschlagen und ausgeraubt
Der Barbetreiber konnte nicht einmal mehr reagieren. Zuerst wurde er zu Boden gestossen. Dann erhielt er einen Faustschlag in das Gesicht und danach mehrere Hiebe gegen den Hinterkopf. Worauf ihm die beiden Räuber das Portemonnaie mit rund 6 500 Franken aus seiner Gesässtasche rissen und das Weite suchten. Der verletzte Geschädigte blieb mit seiner beschädigten Brille am Tatort zurück und verständigte kurz darauf die Polizei.
Dank «Kommissar Zufall» erwischt
Wieder einmal wurde einem mutmasslichen Täter «Kommissar Zufall» zum Verhängnis. Zwei Stunden nach dem Vorfall fielen einer Polizeipatrouille im Zürcher Hauptbahnhof ein Asylbewerber aus Winkel und seine betrunkene Begleiterin auf. Die Fahnder durchsuchten die beiden Personen und wurden beim Ostafrikaner prompt fündig. Er trug das leere Portemonnaie des Ueberfallopfers auf sich und wurde deshalb in Untersuchungshaft genommen.
Im Gefängnis gab es für den nicht geständigen Schreiner eine gute und eine schlechte Nachricht. Einerseits erhielt er den positiven Asylentscheid zur Aufnahme in der Schweiz. Andererseits wurde er wegen Raubes angeklagt.
Vom Opfer identifiziert
Am Mittwoch stand der Zürcher Unterländer vor dem Bezirksgericht Zürich und erklärte erneut, dass er das leere Portemonnaie auf der Strasse gefunden habe. Obwohl er zuerst bei der Polizei noch angegeben hatte, dass ihm jemand die Brieftasche zugesteckt habe.
Gegen den Angeklagten sprach zudem, dass er in der Untersuchung vom Opfer als einer der beiden Täter identifiziert worden war. Zudem hatte ein wissenschaftliches Gutachten an der Jacke des Beschuldigten Faserspuren des Kleides vom Geschädigten sichergestellt.
Vergebens Freispruch verlangt
Trotz den zahlreichen Indizien verlangte der Verteidiger einen vollen Freispruch. Ein echter Räuber hätte das Portemonnaie entleert und weggeworfen, argumentierte er. Zudem stufte er die Identifikation seines Mandanten durch den Geschädigten als unsicher ein. Ebenso das Gutachten. Allerdings vergebens. Das Gericht würdigte bereits die Aussagen des Wirtes als sehr glaubhaften Beweis. Es sei zwar merkwürdig, dass kein Geld mehr vorhanden gewesen sei. Allerdings sei es möglich, dass er vor der Kontrolle die Beträge seiner Begleiterin oder seinem Komplizen übergeben habe.
Der Ersttäter wurde wegen Raubes und Sachbeschädigung der Brille zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Er soll zudem dem Geschädigten eine Genugtuung von 1000 Franken zahlen und für die Gerichtskosten von über 4000 Franken aufkommen.
Der zuständige Staatsanwalt hatte 18 Monate bedingt gefordert. Nach der Verhandlung kündigte der Asylbewerber an, dass er den Fall an das Obergericht weiterziehen werde.

























