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Kloten ZH
30. November 2009 23:50; Akt: 30.11.2009 19:44 Print
Bad Santa: Samichlaus muss ins Gefängnis
von Attila Szenogrady - Ein krimineller Samichlaus aus Kloten hat mehrere Personen mit Lügengeschichten um über 13 000 Franken geprellt. Nun muss der vorbestrafte Schweizer ins Gefängnis.
Der heute 49-jährige Angeklagte aus Kloten spielt schon seit Jahren in den ersten Dezembertagen jeweils den Samichlaus. Dabei bringt er es pro Abend bis zu sieben Einsätzen. Doch Vorsicht! Hinter dem weissen Bart steckt ein krimineller Hochstapler. Das Bezirksgericht Bülach hat den Schweizer Staatsangehörigen bereits am 6. Dezember 2004 zu einer Zuchthausstrafe von 33 Monaten verurteilt.
Bild: Colourbox.com.
Sogar den Schmutzli betrogen
Der Angeklagte hatte innerhalb von zwei Jahren mehrere Kollegen und Bekannte mit erfundenen Geschichten um rund
Rückfall während der Therapie
Der betrügerische Samichlaus hatte im Frühling 2006 noch Glück. So schob das Zürcher Obergericht die mehrjährige Bülacher Zuchthausstrafe zugunsten einer ambulanten Massnahme auf. Im Sinne einer letzten Chance. Doch daraus wurde nichts. Noch während der laufenden Psychotherapie geriet der Angeklagte im Frühjahr 2008 ins alte Fahrwasser. Diesmal trieb er am Flughafen Kloten sein Unwesen, indem er sich als erfolgreicher Geschäftsmann ausgab und mehrere Personen mit falschen Versprechungen hinters Licht führte. In einem Fall stellte er einem Kellner eine grosse Karriere in Aussicht. So sollte dieser in seiner Zigarrenlounge am Paradeplatz den Posten des Geschäftsführers bekleiden. Der Angeschuldigte kassierte in der Folge vom Kellner 4000 Franken für eine angebliche Wirtefachschule ein. Und tauchte danach unter.
Neun Monate Freiheitsentzug
Als der Klotener im Juni 2008 aufflog, überstieg der Deliktsbetrag über 13 000 Franken. Nun kannte die Justiz kein Pardon mehr. Bereits das Bezirksgericht Bülach bezeichnete die Psychotherapie als gescheitert und verurteilte den geständigen Täter vor einem Jahr wegen mehrfacher Veruntreuung sowie Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Die Verteidigung ging in die Berufung und verlangte kürzlich vor dem Zürcher Obergericht in zwei Fällen Freisprüche von den Betrugsvorwürfen.
Mit Erfolg. In dem am Montag eröffneten Urteil hat das Obergericht die zwei Teilfreisprüche wegen der Mitverantwortung von zwei Opfern abgesegnet. Allerdings bestätigte es im Wesentlichen die erstinstanzlichen Schuldsprüche und setzte eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten fest. Was bedeutet, dass der Angeklagte voraussichtlich im nächsten Jahr für seine Mitgefangenen den Samichlaus spielen wird.
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Samichlaus
Die Krise macht von keienem Halt
Frau
Mich würde interessieren, woher der "Schweizer" ursprünglich, d.h. wirklich, kommt!
Samiklaus hat mich auch angelogen!
Als ich ein Kind war! Darum mag ich ihn nicht.