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Meilen ZH
21. März 2010 23:54; Akt: 21.03.2010 19:00 Print
Angeblich illegale Baumfällaktion nicht erwiesen
von Attila Szenogrady - Laut Statthalteramt hat eine Grundstückeigentümerin aus Meilen illegal 26 Bäume fällen lassen. Nicht zu beweisen, befand nun das Bezirksgericht Meilen.
In einem am Samstag eröffneten Urteil hat das Bezirksgericht Meilen eine heute 47-jährige Grundstückbesitzerin vom Vorwurf eines Holzschlags ohne forstdienstliche Bewilligung freigesprochen. Im Gegensatz zum Statthalteramm des Bezirks Meilen. Dieses hatte noch die verzeigte Schweizerin aus Meilen im letzten August für schuldig befunden und mit 2000 Franken gebüsst. Der Statthalter war damit einer Anzeige des zuständigen Revierförsters gefolgt.
Laut Statthalter 26 Bäume widerrechtlich gefällt
Demnach hatte die beschuldigte Frau im Februar 2008 auf ihrem Waldstück in Meilen durch ein Forstunternehmen diverse Bäume fällen lassen. Laut Anklage 54 davon korrekt. Im Gegensatz zu 26 nicht entsprechend gekennzeichneten Bäumen, die laut Statthalter widerrechtlich umgetan worden sind.
Nur fünf kranke Bäume zusätzlich gefällt
Die angeschuldigte Frau bestritt die Vorwürfe von Anfang an. Sie räumte zwar ein, dass sie auf ihrem Waldstück tatsächlich fünf nicht gezeichnete Bäume haben fällen lassen. Dabei habe es sich aber um drei von der Buchenkrankheit befallene Stämme sowie zwei massiv beschädigte Gewächse gehandelt, sagte sie.
Diese Haltung vertrat die Verzeigte im letzten Herbst auch vor dem Bezirksgericht Meilen und widersprach damit den Aufzählungen des Revierförsters.
Wirrwarr um Bäume: Freispruch
In einem komplizierten, schriftlich begründeten Urteil, in welchem man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht, hat nun das Gericht die angeschuldigte Eigentümerin entlastet. Sie hatte dies in erster Linie einem regelrechten Wirrwarr um die umstrittenen Bäume zu verdanken. So zeigte das Gericht auf, dass die vom Förster eingereichten Massentafeln, also die Aufzeichnungen über die Baumbestände unklare und widersprüchliche Angaben enthielten. Es sei nicht einmal klar, ob sich die Berechnungen auf ein- und dasselbe Waldstück der Verzeigten beziehen würden, steht im Entscheid.
Kranke Bäume zu Recht gefällt
Die Richterin hielt zudem fest, dass die Angeschuldigte selbst die fünf zugegebenen Bäume zu Recht gefällt habe. So habe sie zuvor vom Förster mündlich die Erlaubnis dafür eingeholt, steht im Urteil. Mit dem Freispruch erhält die Frau aus Meilen eine Prozessentschädigung von 3500 Franken.

























