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Adliswil ZH
27. Mai 2010 23:50; Akt: 27.05.2010 12:47 Print
«Mein Auto fährt auch ohne Papiere»
von Attila Szenogrady - Obwohl er seinen Führerausweis bereits vor drei Jahren abgeben musste, wurde ein Automonteur aus Adliswil wiederholt von der Polizei hinter dem Lenkrad seines Autos erwischt. Am Donnerstag kassierte der Rückfalltäter eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Franken.
Es war am 19. Juli 2007, als das Zürcher Strassenverkehrsamt offenbar genug hatte. Es entzog einem heute 25-jährigen Automonteur aus Adliswil den Führerausweis für unbestimmte Zeit. Der junge Portugiese hatte sich zuvor mehrere grobe Verkehrsdelikte geleistet. So war unter anderem mit rund 120 km/h statt 80 km/h über die Autobahn gerast.
Symbolbild.(Bild: Keystone)
Ohne «Billett» neues Auto gekauft
Heute steht fest, dass sich der Angeklagte nicht beeindrucken liess und auch ohne «Billett» ein neues Auto für rund
Hohe Strafe gefordert
Der zuständige Staatsanwalt verlangte für den rückfälligen Verkehrssünder eine hohe Strafe. Sei es mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Oder mit einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 90 Franken. Was insgesamt
Der Staatsanwalt forderte zudem die Einziehung und Vernichtung des beschlagnahmten Personenwagens des Angeklagten.
Milde dank Geständnis
Am Donnerstag stand der Adliswiler vor dem Bezirksgericht Zürich und gab die Fahrten ohne Führerausweis unumwunden zu. Der angehende Vater hinterliess einen guten Eindruck und kam dank seiner Geständnisse mit einem blauen Auge davon. So setzte das Gericht zwar eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Franken fest, sah aber von einem Widerruf der Vorstrafe ab. So habe das Einbruchsdelikt nichts mit den Verkehrssünden zu tun, sagte die zuständige Einzelrichterin, welche eine eher nachsichtige Gerichtsgebühr von 1000 Franken festlegte.
Sie kam dem Angeschuldigten in einem weiteren wichtigen Punkt entgegen. So soll sein beschlagnahmtes Fahrzeug nicht vernichtet, sondern verwertet werden. Wobei der Erlös für die Verfahrenskosten und weiteren finanziellen Aufwendungen eingesetzt werden kann. Einen Restbetrag darüber hinaus soll der Angeschuldigten zurück erhalten.

























