Adliswil ZH

27. Mai 2010 23:50; Akt: 27.05.2010 12:47 Print

«Mein Auto fährt auch ohne Papiere»«Mein Auto fährt auch ohne Papiere»

von Attila Szenogrady - Obwohl er seinen Führerausweis bereits vor drei Jahren abgeben musste, wurde ein Automonteur aus Adliswil wiederholt von der Polizei hinter dem Lenkrad seines Autos erwischt. Am Donnerstag kassierte der Rückfalltäter eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Franken.

  • Artikel per Mail weiterempfehlen
Fehler gesehen?
Fehler beheben!
Senden

Es war am 19. Juli 2007, als das Zürcher Strassenverkehrsamt offenbar genug hatte. Es entzog einem heute 25-jährigen Automonteur aus Adliswil den Führerausweis für unbestimmte Zeit. Der junge Portugiese hatte sich zuvor mehrere grobe Verkehrsdelikte geleistet. So war unter anderem mit rund 120 km/h statt 80 km/h über die Autobahn gerast.

Ohne «Billett» neues Auto gekauft

Heute steht fest, dass sich der Angeklagte nicht beeindrucken liess und auch ohne «Billett» ein neues Auto für rund 10 000 Franken erwarb. Offenbar stellte er bald fest, dass er mit seinem Wagen auch ohne gültige Papiere herumfahren konnte. Wenigstens bis zum 11. Dezember 2009, als er mehrere angetrunkene Kollegen in den Kreis 4 chauffierte und prompt in eine Polizeikontrolle geriet. Trotz einer eingeleiteten Strafuntersuchung wurde der Angeklagte im letzten Februar von der Polizei erneut hinter dem Lenkrad seines Wagens erwischt. Diesmal in Thalwil, wo er sein Fahrzeug in der Nähe seines Arbeitsplatzes bei einer Garage parkieren wollte.

Hohe Strafe gefordert

Der zuständige Staatsanwalt verlangte für den rückfälligen Verkehrssünder eine hohe Strafe. Sei es mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Oder mit einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 90 Franken. Was insgesamt 10 800 Franken entsprach. Hinzu kam der Widerruf einer Vorstrafe in der Höhe von weiteren 90 Tagessätzen zu 60 Franken. So war der Angeklagte vor drei Jahre im Rahmen einer spontanen Schnapsidee in ein Adliswiler Pub eingebrochen.

Der Staatsanwalt forderte zudem die Einziehung und Vernichtung des beschlagnahmten Personenwagens des Angeklagten.

Milde dank Geständnis

Am Donnerstag stand der Adliswiler vor dem Bezirksgericht Zürich und gab die Fahrten ohne Führerausweis unumwunden zu. Der angehende Vater hinterliess einen guten Eindruck und kam dank seiner Geständnisse mit einem blauen Auge davon. So setzte das Gericht zwar eine unbedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Franken fest, sah aber von einem Widerruf der Vorstrafe ab. So habe das Einbruchsdelikt nichts mit den Verkehrssünden zu tun, sagte die zuständige Einzelrichterin, welche eine eher nachsichtige Gerichtsgebühr von 1000 Franken festlegte.

Sie kam dem Angeschuldigten in einem weiteren wichtigen Punkt entgegen. So soll sein beschlagnahmtes Fahrzeug nicht vernichtet, sondern verwertet werden. Wobei der Erlös für die Verfahrenskosten und weiteren finanziellen Aufwendungen eingesetzt werden kann. Einen Restbetrag darüber hinaus soll der Angeschuldigten zurück erhalten.