Zürich

29. Juni 2008 12:02; Akt: 30.06.2008 10:32 Print

Plante junger Lustmörder schon die nächste Tat?Plante junger Lustmörder schon die nächste Tat?

von Gaudenz Looser - Der entflohene Prostituiertenkiller von Aarau (17) wurde im Zürcher Hauptbahnhof gefasst. Nur Stunden nach seiner Flucht hatte sich der Jugendliche ein Messer, eine Pistole und Munition beschafft. Wozu?

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Die Tat vom 10. Februar war bestialisch: Der Insasse eines Heims für verhaltensauffällige Jugendliche brach in einen Sexsalon in Aarau ein und ­erwürgte eine Prostituierte, während er sie vergewaltigte – bis er keinen Puls mehr spürte. Laut Polizei war die Tötung sexuell motiviert.

Nachdem der junge Mann gefasst war, steckte ihn die Jugendanwaltschaft in die Aarburg. Das Jugendheim verfügt zwar über eine geschlossene Abteilung, aber die Mitarbeiter haben keine Sicherheitsausbildung. Am Freitagnachmittag, als sein Aufpasser kurz die Werkstatt verliess, packte der Jugendliche seine Chance: An einem Elektrokabel seilte er sich aus sieben Metern ­Höhe aus der Burg ab.

Nur Stunden später wurde der Flüchtige im Zürcher Hauptbahnhof bei den Schliessfächern kontrolliert und festgenommen. Im Gepäck hatte er eine durchge­ladene Pistole, eine Schachtel Munition und ein Schmetterlingsmesser.

Wie es ihm gelang, sich innert kürzester Zeit zu bewaffnen, und was er damit vor­hatte, gab die Polizei nicht bekannt. Was mit ihm passiert, ist unklar – zurück ins Heim darf er nicht. Aber auch im Gefängnis würde er nicht allzulange bleiben (siehe Interview unten).


Interview
«Verwahrung für Jugendliche gibt es nicht»

Pascal Payllier von der Abteilung Strafrecht beim Kanton Aargau will den Täter nicht zurück im Jugendheim.

Herr Payllier, Sie wollen den jungen Mann nicht zurück in der Aarburg. Warum steckt man so gefährliche Täter überhaupt in ein Jugendheim?

Pascal Payllier: Das Problem ist das Jugendstrafrecht: Egal wie gefährlich, egal ob therapierbar oder nicht – ein junger Straftäter ist bei einer Gefängnisstrafe spätestens nach vier Jahren wieder frei. Eine Verwahrung für Minderjährige gibt es nicht. Deshalb versuchen die Jugendanwälte, die Täter mit therapeutischen Massnahmen auf den richtigen Weg zurückzubringen. Diese Therapien werden im Jugendheim angeboten.

Wird so nicht die Öffentlichkeit gefährdet?

Pascal Payllier: Der Entscheid liegt bei der Jugendanwaltschaft: Wird das Gefahrenpotential als hoch beurteilt, müssten solche Straftäter in einem Gefängnis untergebracht werden. Das Jugendheim Aarburg kann nie die Sicherheit eines Gefängnisses bieten.

Was passiert jetzt mit dem Mann?

Pascal Payllier: Wahrscheinlich kommt er bis auf Weiteres in ein Gefängnis.