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«Parkplatzmörder»
16. November 2009 10:12; Akt: 16.11.2009 10:49 Print
Bashkim Berisha mag nicht so lange «sitzen»
Der ehemalige Thaiboxer Bashkim Berisha will wegen des so genannten «Parkplatz-Mordes» von Dübendorf maximal acht Jahre im Gefängnis sitzen. Er hat deshalb das Urteil des Zürcher Obergerichts angefochten. Dieses hatte ihn zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
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Das Obergericht sprach Berisha im August der vorsätzlichen Tötung schuldig. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Sein Mandant seinerseits hatte im Vorfeld des Prozesses Medien gegenüber ausgeführt, er fände acht Jahre angemessen.
Bashkim Berisha auf einem Fahndungsfoto der Kantonspolizei Zürich.
Den Schuldspruch als solchen fechte Berisha nicht an, nur das Strafmass, sagte Anwalt Adrian Blättler am Montag zu einer Meldung in der «NZZ» vom Samstag.
Als erstes reichte Blättler nun eine Beschwerde an das Kassationsgericht ein. Hier kann etwa Willkür gerügt, nicht aber eine Korrektur des Strafmasses gefordert werden. Wird die Beschwerde gutgeheissen, geht das Urteil zurück ans Obergericht zur Neubeurteilung. Wird sie abgewiesen, kann Berisha ans Bundesgericht gelangen und dort die Strafzumessung anfechten.
Der heute 29-jährige Berisha hatte im Februar 2005 auf einem Parkplatz in Dübendorf einen Mann durchs offene Autofenster erschossen. Die beiden waren wegen Berishas ungünstig parkiertem Wagen aneinandergeraten.
«Schütze von Höngg» akzeptiert Urteil
Das Urteil des Obergerichts akzeptiert hat dagegen der so genannte «Schütze von Höngg». Da auch die Anklage das Urteil nicht anficht, ist es nun rechtskräftig, wie Staatsanwalt Ulrich Weder die «NZZ»-Meldung bestätigte.
Der heute 23-jährige Mann hatte im November 2007 an einer Bushaltestelle in Zürich Höngg eine zufällig dort wartende junge Frau mit einem gezielten Schuss aus seinem Armeegewehr getötet. Das Obergericht verurteilte ihn ebenfalls im August wegen Mordes zu 17 Jahren Freiheitsstrafe.
Er wurde in die neue, geschlossene Psychiatrie-Abteilung der Strafanstalt Pöschwies eingewiesen. Schlägt die intensive Behandlung nicht an, so droht dem jungen Mann die Verwahrung.
(sda)

























