Wer ihn auf die Idee gebracht hatte, blieb auch nach dem Strafprozess vom Mittwoch unklar. Fest steht, dass ein Funktionär des isländischen Fussballverbandes im Zürcher Niederdorf kräftig auf die Pauke gehauen hatte. Zusammen mit den drei Russinnen Eva, Lora und Carmen besuchte er mehrere Nachtclubs und landete in den frühen Morgenstunden auch im Cabaret «Moulin Rouge».
Champagner für
Der ansonsten kühle Nordeuropäer taute nun richtig auf und spendierte seinen charmanten Begleiterinnen eine Champagnerflasche nach der anderen. Die edlen Tropfen für rund 800 Franken und mehr pro Flasche wurden nicht nur getrunken, sondern auch fröhlich verspritzt. Der grosszügige Fifa-Mann bezahlte jeweils mit der Kreditkarte des Fussballverbandes.
Am nächsten Tag folgte der grosse Kater. Der Isländer nahm schockiert zur Kenntnis, dass er in einer einzigen Nacht über
Auch auf andere Delikte gestossen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den damaligen Geschäftsführer des «Moulin Rouge» eine Strafuntersuchung und stufte sein Verhalten gegenüber dem abgezockten Isländer als strafbaren Wucher ein. Zudem stiessen die Untersuchungsbehörden auf weitere Delikte. So kam heraus, dass der heute 42-jährige Türke aus der Kasse des Cabarets über eine Viertelmillion Franken abgezweigt und für seinen luxuriösen Lebensstil verwendet hatte. So hielt der dreifache Familienvater mehrere russische Freundinnen aus und fuhr mit einem Luxusauto herum.
30 Monate Freiheitsstrafe und Berufsverbot gefordert
Der zuständige Staatsanwalt verlangte am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon der Geschäftsführer zehn Monate verbüssen sollte. Zudem forderte der Ankläger ein zweijähriges Berufsverbot für den Cabaret-Unternehmer, der heute einen anderen Zürcher Club leitet. Nicht zuletzt stellte er eine Ersatzforderung von
Der Verteidiger verlangte dagegen mangels Beweisen einen vollen Freispruch und sprach von marktüblichen Preisen des Champagners.
Wucher nicht erwiesen
Beim Wucher kamen die Richter tatsächlich zu einem vollen Freispruch und traten auf die finanziellen Forderungen des isländischen Geschädigten nicht einmal ein. Einerseits sei nicht erstellt, dass der Funktionär stark betrunken gewesen sei, erklärte der Vorsitzende Sebastian Aeppli. Andererseits dürfe sich niemand wundern, wenn er in Zürich nach einer rauschenden Champagner-Party eine gesalzene Rechnung erhalte, sagte er.
Das Gericht lehnte auch ein Berufsverbot oder eine Ersatzforderung ab. Ungeschoren kam der Geschäftsführer dennoch nicht davon. Wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfacher Urkundenfälschung sowie Steuerbetrugs erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Ironischerweise für jene Delikte, die nichts mit der Strafanzeige des Geschädigten zu tun hatten.
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