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03. Oktober 2007 18:56; Akt: 03.10.2007 20:46 Print
«Der Tod kommt leise»
Die Nachbarn der vom Verein Dignitas gemieteten Stäfner Wohnung haben vor dem Bezirksgericht Meilen gefordert, dem Verein den Mietvertrag zu kündigen. Die Kläger wollen ein generelles Verbot für Sterbehilfe im Haus erwirken.
Es sei nicht zumutbar, dass die insgesamt 23 Nachbarn täglich mit dem Sterbetourismus konfrontiert werden, begründeten die Kläger ihre Forderungen. Sie bezogen sich dabei ausdrücklich auf einen Entscheid der Gemeinde Stäfa. Diese hatte am 20. September ein einstweiliges Nutzungsverbot für die Sterbewohnung erlassen.
Einige der Bewohner der Überbauung klagten vor Gericht über schlaflose Nächte. Die Tätigkeit von Dignitas gehe unter die Haut, sagten sie. Einige klagten auch über psychische Probleme.
Für die Vertreter von Dignitas ist hingegen klar, dass sich aus der Tätigkeit keine offensichtlichen Nachteile für Bewohner ergeben. Sterbebegleitung sei, abgesehen vom Abtransport eines Sarges, von aussen nicht wahrnehmbar. «Der Tod kommt leise», sagten sie.
Der Richter sprach von einem Präzedenzfall für die Schweiz. Der Entscheid des Gerichts wird in einigen Tagen erwartet.
Die Gemeinde Stäfa hatte am 20. September ihr Verbot mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz begründet. Sie geht davon aus, dass es sich bei der Sterbewohnung um eine Nutzungsänderung handelt, die nicht wohzonenkonform sei.
Zusätzlich wollen die Nachbarn mit dem Verfahren vor dem Bezirksgericht Meilen der Sterbehilfeorganisation auch zivilrechtlich - in Form einer vorsorglichen Massnahme - den Riegel schieben.
(sda)

























