Nach Ausschreitungen in Kloten

02. März 2010 14:38; Akt: 02.03.2010 14:43 Print

Acht Hockey-Prügler müssen draussen bleibenAcht Hockey-Prügler müssen draussen bleiben

Nach dem Spiel der Kloten-Flyers gegen den SC Rapperswil-Jona ist es im Februar zu Krawallen gekommen. Acht Hooligans konnten nun ermittelt werden, sie erhalten Stadionverbote. Die polizeilichen Ermittlungen laufen noch.

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Rappi Fans verbrennen im Gastsektor eine Kloten Fahne. (Bild: Leser-Reporter Michael Roth)

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Es war ein erfolgreicher Abend für die Kloten Flyers gewesen. Mit 7:1 fegten sie den SC Rapperswil-Jona vom Eis. Doch vermeintliche Fans liessen den Abend in einem blutigen Fiasko enden. Rund 50 vermummte «Kloten-Fans» griffen den Zug mit den gegnerischen Fans an: Sie bewarfen den Zug mit Steinen und versuchten ihn zu stürmen. Die Polizei konnte nur mit dem Einsatz von Reizgas verhindern, dass die Fangruppen zusammenstiessen. Die Bilanz blieb dennoch negativ: Es kam zu zahlreichen Sachbeschädigungen und ein Polizist erlitt Kopfverletzungen.

Die Chaoten kommen aber nicht ungestraft davon: Die Kantonspolizei Zürich konnte noch am selben Abend mehrere Gewalttäter ermitteln und hat sie inzwischen dem Club- und Stadionbetreiber gemeldet, wie Sprecher Marcel Strebel gegenüber 20 Minuten Online sagt. Das Vorgehen sei auf das neue Hooligan-Gesetz zurückzuführen, welches seit dem 1. Januar 2010 in Kraft ist.

Wiederholungstäter erhält Stadionverbot auf unbestimmte Zeit

Die acht jungen Schweizer im Alter zwischen 17 und 25 Jahren wurden in der Folge vom Stadionbetreiber mit gesamtschweizerischen Stadionverboten belegt. Sie dürfen ab sofort und für die kommenden zwei beziehungsweise vier Jahre keine Stadien mehr der Nationalliga A und B betreten. In einem Fall wurde das Verbot sogar auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. «Die betroffene Person hatte bereits zuvor ein lokales sowie ein schweizweites Stadionverbot gehabt», begründet Strebel die Dauer.

Die polizeilichen Ermittlungen wegen Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Sachbeschädigung sind noch im Gange. Gemäss Medienmitteilung der Polizei werden noch immer Videoaufnahmen ausgewertet. Die Stadionverbote sind alleine aufgrund der Tatsache, dass sich die Täter unter den 50 vermummten Chaoten befanden ausgesprochen worden. Ob weitere Stadionverbote möglich sind, sei noch unklar, wie Strebel sagt. «Möglicherweise ergeben sich aus den weitere Ermittlungen zusätzliche Verfahren.»

(amc)