Zürich

22. März 2010 12:09; Akt: 22.03.2010 21:30 Print

Ausschaffungs-Häftlinge sind im HungerstreikAusschaffungs-Häftlinge sind im Hungerstreik

Seit einigen Tagen schicken mehrere Häftlinge im Ausschaffungsgefängnis von Zürich-Kloten ihre Mahlzeiten unangetastet zurück. Die Todesursache des verstorbenen Nigerianers ist derweil immer noch unklar.

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Im Ausschaffungsgefängnis von Zürich-Kloten sind mehrere Häftlinge in den Hungerstreik getreten. Wie eine Sprecherin des Amtes für Justizvollzug auf Anfrage der SDA erklärte, schicken sie seit einigen Tagen ihre Mahlzeiten unangetastet zurück.

Von einem flächendeckenden Hungerstreik könne jedoch nicht die Rede sein, da höchstens zehn Häftlinge daran teilnähmen. Insgesamt bietet das Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Platz für 106 Ausschaffungshäftlinge.

Wie lange sie hungern wollen, ist unklar. «Wir wissen auch nicht, was sie damit genau fordern», sagte Rebecca de Silva, Sprecherin des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich. Man gehe aber davon aus, dass das Hungern mit dem Todesfall von vergangener Woche zusammenhängt.

Amt für Justizvollzug hofft auf Streikabbruch

Ob die hungernden Häftlinge tatsächlich nichts mehr essen, ist laut De Silva unklar. Da die Ausschaffungshäftlinge in Vierer- bis Sechserzellen untergebracht seien, sei durchaus möglich, dass sie die Nahrung teilten.

Man hoffe aber, dass alle Insassen ihre Mahlzeiten bald wieder normal entgegennehmen werden. Die weitere Entwicklung werde man sehr genau im Auge behalten.

Todesursache immer noch unklar

Die Todesursache des Ausschaffungs-Häftlings, der letzte Woche kurz vor der Rückführung nach Nigeria starb, ist auch nach der Obduktion noch unklar. Es seien weitere rechtsmedizinische Abklärungen erforderlich, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Insbesondere Laboruntersuchungen seien notwendig, um die Todesursache zu ermitteln. Mit den Ergebnissen sei erst in einigen Wochen zu rechnen, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland.

Die Obduktion hatte am 19. März am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich stattgefunden. Die bisherigen Befunde der Obduktion erlaubten keine sicheren Rückschlüsse auf vorbestehende Erkrankungen oder Fremdeinwirkung.

Der 29-jährige Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das Bundesamt für Migration nicht eingetreten war, starb am letzten Mittwoch auf dem Flughafengelände, nachdem er sich gegen seine Rückführung gewehrt hatte.

Er sollte zusammen mit weiteren 15 Ausschaffungs-Häftlingen mit einem Sonderflug nach Nigeria ausgeschafft werden. In den Tagen vor seinem Tod hatte er die Nahrungsaufnahme verweigert.

Linke und Grüne fordern Transparenz

SP, Grüne und AL des Zürcher Kantonsrates fordern mehr Transparenz bei Ausschaffungen. Der Vorfall sei lückenlos aufzuklären. Dabei seien unabhängige Stellen einzubeziehen.

Vom aussergewöhnlichen Tod des Ausschaffungs-Häftlings betroffen seien Polizisten und medizinisches Personal, stellte Markus Bischoff (AL, Zürich) am Montag in einer gemeinsamen Fraktionserklärung fest. Weil die Staatsanwaltschaft und die Polizei eine besondere Nähe aufwiesen, sei Transparenz bei der Untersuchung des Todesfalls besonders nötig.

Dies sei jedoch nur möglich, wenn von Anfang an unabhängige Stellen wie etwa das Rote Kreuz, Amnesty International oder andere regierungsunabhängige Stellen in die Untersuchung einbezogen würden. Im Sinne einer wirksamen Opfervertretung müssten diese vollumfängliche Einsicht in Akten haben und Anträge stellen können.

Nach Ansicht von SP, Grünen und AL dürfen unter keinen Umständen weiterhin Zwangsausschaffungen durchgeführt werden, bis die Untersuchung rechtskräftig abgeschlossen ist. Künftige Zwangsausschaffungen müssten durch unabhängige Beobachter von Anfang bis zum Schluss begleitet werden.

(sda)